Der Senat wird aufgefordert, rechtlich zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, den jeweils gültigen Mietspiegel zum Bestandteil eines neu abzuschließenden Mietvertrages zu erklären und eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme Ersetzungsantrag 91/II/2017 (Kein Konsens)