Antrag 16/I/2017 Dem Kündigungsgrund „Gewerkschaftliches Engagement“ entgegentreten!

Status:
Erledigt

Betriebe daran hindern Betriebsräte zu verhindern!

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert eine Erweiterung des KschG (Kündigungsschutzgesetz) einzubringen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in ihrem Betrieb, einen Betriebsrat gründen wollen, explizit unter den Schutz des § 1 „sozial ungerechtfertigte Kündigungen“ dieses Gesetzes stellt. Dies soll für die, laut den Bestimmungen des BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) für den jeweiligen Betrieb mögliche Anzahl an Mitgliedern eines zu gründenden Betriebsrates, gelten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)