a) Alle weiteren SPD-Parteikonvente tagen parteiöffentlich. Dazu ist der Spielraum zu nutzen, den das Organisationsstatut bereits heute bietet.
Dort heißt es im § 28,6: „Der Parteikonvent gibt sich eine Geschäftsordnung. Er kann auf Antrag die nichtöffentliche Tagung beschließen.“
b) Um zukünftig Missverständnisse auszuschließen, ist der §28,6 des Organisationsstatuts der SPD neu zu fassen.
Bisher: Der Parteikonvent gibt sich eine Geschäftsordnung. Er kann auf Antrag die nichtöffentliche Tagung beschließen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)