Antrag 09/I/2014 Öffentlicher Parteikonvent

Status:
Annahme

a) Alle weiteren SPD-Parteikonvente tagen parteiöffentlich. Dazu ist der Spielraum zu nutzen, den das Organisationsstatut bereits heute bietet.

Dort heißt es im § 28,6: „Der Parteikonvent gibt sich eine Geschäftsordnung. Er kann auf Antrag die nichtöffentliche Tagung beschließen.“

 

b) Um zukünftig Missverständnisse auszuschließen, ist der §28,6 des Organisationsstatuts der SPD neu zu fassen.

 

Bisher: Der Parteikonvent gibt sich eine Geschäftsordnung. Er kann auf Antrag die nichtöffentliche Tagung beschließen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Empfehlung der Statutenkommission und Beschluss des LPT I/2014: Annahme
  • Überwiesen an BPT 2015
  • BPT 2015: vertagt
  Beschluss des ordentlichen Bundesparteitages 2017: Überwiesen an SPD-Parteivorstand zur Aufnahme in den Arbeitsprogrammprozess #SPDerneuern)