Antrag 36/III/2016 Für ein besseres Bundesteilhabegesetz

Status:
Annahme

Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, der Novellierung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) nur zuzustimmen, wenn:

 

  • jeder Mensch mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe Anspruch auf Teilhabeleistungen, auch unabhängig davon, in wie vielen Bereichen des Lebens (ICF) ein Bedarf besteht, hat und einfordern kann,
  • Leistungen zur Teilhabe unabhängig von Einkommen der Leistungsberechtigten und ihrer Partner gewährt werden,
  • Menschen, die Bedarfe sowohl im Bereich der Eingliederungshilfe als auch im Bereich der Pflege haben, durch das BTHG nicht schlechter gestellt werden,
  • kein Poolen von Leistungen stattfindet, was nicht dem Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen entspricht,
  • die Leistungserbringer weiterhin in die konkreten Hilfebedarfsplanung einbezogen werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

Für ein besseres Bundesteilhabegesetz

Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, bei der Novellierung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) darauf hinzuwirken, dass:

 

  • jeder Mensch mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe Anspruch auf Teilhabeleistungen, auch unabhängig davon, in wie vielen Bereichen des Lebens (ICF) ein Bedarf besteht, hat und einfordern kann,
  • Leistungen zur Teilhabe unabhängig von Einkommen der Leistungsberechtigten und ihrer Partner gewährt werden,
  • Menschen, die Bedarfe sowohl im Bereich der Eingliederungshilfe als auch im Bereich der Pflege haben, durch das BTHG nicht schlechter gestellt werden,
  • kein Poolen von Leistungen stattfindet, was nicht dem Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen entspricht,
  • die Leistungserbringer weiterhin in die konkreten Hilfebedarfsplanung einbezogen werden.