Antrag 17/I/2016 Zugangsmöglichkeiten zum Berliner Verwaltungsdienst öffnen

Angesichts des dringend erforderlichen Einstellungsbedarfs in der Berliner Verwaltung setzen sich der SPD-Landesverband Berlin und seine im Abgeordnetenhaus sowie im Senat vertretenen Mitglieder für eine konsequente Anwendung und ggf. erforderliche Weiterentwicklung des Berliner Laufbahnrechtes für Beamtinnen und Beamte ein. Dazu wird der zuständige Senator für Inneres und Sport aufgefordert, seine bisherige Blockadehaltung aufzugeben und unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Umsetzung aller Zugangsmöglichkeiten zu den Laufbahnen des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Berlin einzuleiten.

 

Hierzu gehören:

 

1. Umsetzung der Regelungen des Laufbahngesetzes und der Laufbahnverordnung (LVO-AVD) zur Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen für den allgemeinen Verwaltungsdienst im Land Berlin

  • Stärkung der Zulassung von Bewerber*innen in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) mit verwaltungswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschlüssen. Darüber hinaus müssen auch für Bewerber*innen mit anderen Bildungs- und Berufsbiographien, die durch ihre spezifischen Fachkenntnisse der Aufgabenbewältigung der allgemeinen Verwaltung und Fachverwaltung entsprechen, Möglichkeiten geschaffen werden, die Laufbahnbefähigung für die jeweilige Laufbahn zu erwerben (Quereinsteiger).
  • Organisation eines Mentoring-Programms, in dem Quereinsteiger*innen verwaltungserfahrende Mitarbeiter*innen zur Seite gestellt werden, um den Einstieg in den öffentlichen Dienst und verwaltungsspezifische Aufgabenfelder zu erleichtern und die Qualität zu sichern.
  • Qualifizierung der Quereinsteiger*innen durch die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) mit der Zielsetzung, die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse zu erwerben.
  • Änderung des § 25 LVO-AVD dahingehend, dass Bachelorabsolventen*innen und qualifizierte Quereinsteiger*innen aus der Ebene des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Berliner Landesdienst bei mindestens guter Leistungsbeurteilung in einem mit hoher Selbstständigkeit oder Personalverantwortung verbundenen Amt sich unmittelbar auf Stellen des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (ehemals höherer Dienst) bewerben können. Im Rahmen der anschließenden Einführungszeit müssen anforderungsspezifische Qualifizierungen durchgeführt werden.
  • Konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der Zugangsvoraussetzungen nach § 23 LVO-AVD für Studienabgänger mit einem Masterabschluss aus einer nichtjuristischen Studienrichtung und ggf. Erweiterung der geregelten Studienrichtungen nach den Bedürfnissen der Fachverwaltungen.
  • Unverzügliche Umsetzung der Regelungen des § 24 LVO-AVD für Beamt*innen des Landes Berlin, die einen berufsbegleitenden Masterstudiengang nach den Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 LVO-AVD erworben haben. Diese Bewerber*innen sollen sich unmittelbar auf freie Stellen des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 bewerben können.
  • Stärkung der Verbeamtung im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) durch Umsetzung des § 12 LVO-AVD mit Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z.B. als Verwaltungsfachangestellter oder Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation.

 

2. Verstärkung von Ausbildung und Qualifikation

  • Die SPD Berlin verstärkt in ihrer Regierungsarbeit die Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie Berlin (VAk). Die bisherigen Qualifizierungs- und Traineeprogramme zum Aufstieg in die und innerhalb der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener und höherer Dienst, gemessen an den prognostizierten Personalbedarf, sind anzupassen und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung zu überprüfen. Zur Förderung eines Aufstieges in die nächst höhere Laufbahnebene sollen insbesondere die Angestellten*innen bzw. Beamten*innen Berücksichtigung finden, die ihre Berufsausbildung oder ihr Studium mit sehr guten oder guten Leistungen absolviert haben oder sich in der beruflichen Tätigkeit durch sehr gute und gute Leistungsbeurteilungen bewährt haben oder sich in besonderer Weise ehrenamtlich für das Gemeinwohl des Landes Berlin engagieren.
  • Die SPD Berlin verstärkt in ihrer Regierungsarbeit neben der Ausbildung und Qualifizierung durch die VAk eine engere Kooperation mit den Hochschulen des Landes insbesondere der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW). Ziel ist die Anpassung der Verwaltungsstudiengänge zur Ausbildung von Beamten*innen. Bisherigen Absolventen ist gleichwohl ohne Nachteile Zugang zu den Laufbahnen zu gewähren; ggf. sind Nachqualifizierungsangebote einzurichten.
  • Die SPD Berlin setzt in ihrer Regierungsarbeit ein verpflichtendes Qualifizierungsprogramm für alle Führungskräfte mit Personalverantwortung um, das sich insbesondere auf die Vermittlung von Personalführung, Leistungsbeurteilung sowie Sozialkompetenzen konzentriert. Dabei soll auch eine Fremdsprachausbildung integriert sein.
  • Die SPD Berlin setzt in ihrer Regierungsarbeit, angelehnt an das Evaluationsprogramm von Professoren und Dozenten an Hochschulen, ein System der Evaluation für Führungskräfte um, das sich an die Angestellten- und Beamtenschaft richtet. Darüber hinaus wird sowohl ein System der Supervision und Qualifizierung (siehe Punkt c) eingerichtet, das die Kompetenzen in der Personalführung weiter verbessern soll.
  • Die SPD Berlin strebt in ihrer Regierungsarbeit eine kritische Überprüfung des Leistungsbeurteilungswesens an, in der beispielsweise die Regelbeurteilung eines Beamten, der seine Aufgabenstellung in vollem Umfang erfüllt, mit der Note 3 bewertet wird. Das Leistungsbeurteilungswesen wird bereits heute erkennbar bei den Führungskräften und Behörden unterschiedlich umgesetzt bzw. findet kaum Akzeptanz.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

Angesichts des dringend erforderlichen Einstellungsbedarfs in der Berliner Verwaltung setzen sich der SPD-Landesverband Berlin und seine im Abgeordnetenhaus sowie im Senat vertretenen Mitglieder für eine konsequente Anwendung und ggf. erforderliche Weiterentwicklung des Berliner Laufbahnrechtes für Beamtinnen und Beamte ein.

 

Hierzu gehören:

1. Umsetzung der Regelungen des Laufbahngesetzes und der Laufbahnverordnung (LVO-AVD) zur Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen für den allgemeinen Verwaltungsdienst im Land Berlin

  • Stärkung der Zulassung von Bewerber*innen in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) mit verwaltungswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschlüssen. Darüber hinaus müssen auch für Bewerber*innen mit anderen Bildungs- und Berufsbiographien, die durch ihre spezifischen Fachkenntnisse der Aufgabenbewältigung der allgemeinen Verwaltung und Fachverwaltung entsprechen, Möglichkeiten geschaffen werden, die Laufbahnbefähigung für die jeweilige Laufbahn zu erwerben (Quereinsteiger).
  • Organisation eines Mentoring-Programms, in dem Quereinsteiger*innen verwaltungserfahrende Mitarbeiter*innen zur Seite gestellt werden, um den Einstieg in den öffentlichen Dienst und verwaltungsspezifische Aufgabenfelder zu erleichtern und die Qualität zu sichern.
  • Qualifizierung der Quereinsteiger*innen durch die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) mit der Zielsetzung, die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse zu erwerben.
  • Änderung des § 25 LVO-AVD dahingehend, dass Bachelorabsolventen*innen und qualifizierte Quereinsteiger*innen aus der Ebene des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Berliner Landesdienst bei mindestens guter Leistungsbeurteilung in einem mit hoher Selbstständigkeit oder Personalverantwortung verbundenen Amt sich unmittelbar auf Stellen des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (ehemals höherer Dienst) bewerben können. Im Rahmen der anschließenden Einführungszeit müssen anforderungsspezifische Qualifizierungen durchgeführt werden.
  • Konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der Zugangsvoraussetzungen nach § 23 LVO-AVD für Studienabgänger mit einem Masterabschluss aus einer nichtjuristischen Studienrichtung und ggf. Erweiterung der geregelten Studienrichtungen nach den Bedürfnissen der Fachverwaltungen.
  • Unverzügliche Umsetzung der Regelungen des § 24 LVO-AVD für Beamt*innen des Landes Berlin, die einen berufsbegleitenden Masterstudiengang nach den Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 LVO-AVD erworben haben. Diese Bewerber*innen sollen sich unmittelbar auf freie Stellen des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 bewerben können.
  • Stärkung der Verbeamtung im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) durch Umsetzung des § 12 LVO-AVD mit Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z.B. als Verwaltungsfachangestellter oder Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation.
  • Neben die Abschlüsse Diplom/Magister ist der Abschluss Master aufzunehmen, neben das Diplom FH können BA Abschlüsse treten.

 

2. Verstärkung von Ausbildung und Qualifikation

  • Die SPD Berlin verstärkt in ihrer Regierungsarbeit die Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie Berlin (VAk). Die bisherigen Qualifizierungs- und Traineeprogramme zum Aufstieg in die und innerhalb der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener und höherer Dienst, gemessen an den prognostizierten Personalbedarf, sind anzupassen und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung zu überprüfen. Zur Förderung eines Aufstieges in die nächst höhere Laufbahnebene sollen insbesondere die Angestellten*innen bzw. Beamten*innen Berücksichtigung finden, die ihre Berufsausbildung oder ihr Studium mit sehr guten oder guten Leistungen absolviert haben oder sich in der beruflichen Tätigkeit durch sehr gute und gute Leistungsbeurteilungen bewährt haben oder sich in besonderer Weise ehrenamtlich für das Gemeinwohl des Landes Berlin engagieren.
  • Die SPD Berlin verstärkt in ihrer Regierungsarbeit neben der Ausbildung und Qualifizierung durch die VAk eine engere Kooperation mit den Hochschulen des Landes insbesondere der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW). Ziel ist die Anpassung der Verwaltungsstudiengänge zur Ausbildung von Beamten*innen. Bisherigen Absolventen ist gleichwohl ohne Nachteile Zugang zu den Laufbahnen zu gewähren; ggf. sind Nachqualifizierungsangebote einzurichten.
  • Die SPD Berlin setzt in ihrer Regierungsarbeit ein verpflichtendes Qualifizierungsprogramm für alle Führungskräfte mit Personalverantwortung um, das sich insbesondere auf die Vermittlung von Personalführung, Leistungsbeurteilung sowie Sozialkompetenzen konzentriert. Dabei soll auch eine Fremdsprachausbildung integriert sein.
  • Die SPD Berlin setzt in ihrer Regierungsarbeit, angelehnt an das Evaluationsprogramm von Professoren und Dozenten an Hochschulen, ein System der Evaluation für Führungskräfte um, das sich an die Angestellten- und Beamtenschaft richtet. Darüber hinaus wird sowohl ein System der Supervision und Qualifizierung (siehe Punkt c) eingerichtet, das die Kompetenzen in der Personalführung weiter verbessern soll.
  • Die SPD Berlin strebt in ihrer Regierungsarbeit eine kritische Überprüfung des Leistungsbeurteilungswesens an, in der beispielsweise die Regelbeurteilung eines Beamten, der seine Aufgabenstellung in vollem Umfang erfüllt, mit der Note 3 bewertet wird. Das Leistungsbeurteilungswesen wird bereits heute erkennbar bei den Führungskräften und Behörden unterschiedlich umgesetzt bzw. findet kaum Akzeptanz.

 

Stellungnahme(n):
Stellungnahme SenFin 2018:   1. Im Laufbahnrecht liegen die Schwerpunkte der laufenden Umsetzungsprojekte gegenwärtig bei:   - der (Wieder-)einführung der sog. Verwendungsbeförderung (früher Verwendungsaufstieg), die für besonders leistungsstarke Dienstkräfte aus dem ehem. gehobenen Dienst eine personalpolitisch sinnvolle Personalentwicklung ermöglicht und damit die Durchlässigkeit innerhalb der Laufbahngruppe 2 erhöht.   - die Wiedereinführung des Vorbereitungsdienstes für den ehem. mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst. Hierzu ist eine politische Beschlussfassung durch den Senat erforderlich, ggf. ist hier mit Schwierigkeiten auf Seiten der Koalitionspartner zu rechnen. Die Möglichkeiten zur Verbeamtung vorhandener Tarifbeschäftigter bestehen daneben. Zusätzlich prüfen wir gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Justiz, im mittleren allgemeinen Justizdienst eine Ausbildung im Beamtenverhältnis durchzuführen.   - der Anerkennung weiterer Studiengänge, die – zusammen mit einer hauptberuflichen Tätigkeit – die Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehem. gehobener Dienst) vermitteln.  
  1. Verstärkung von Ausbildung und Qualifikation“: Die Zusammenarbeit mit der VAk hat sich seit der Übernahme der Staatsaufsicht durch die Senatsverwaltung für Finanzen deutlich intensiviert. Die bisherigen Qualifizierungsprogramme (zB der sog. Verwaltungslehrgang II) werden aktuell hinsichtlich der Voraussetzungen und der praktischen Wirkung überprüft. In diesem Zusammenhang unterstützt SenFin auch das Projekt „Blended Learning an der VAk“, weil  damit  ein wesentlicher Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung  gemacht wird. Durch dieses Lernformat werden aufgrund der Flexibilisierung von Lernort und Lernzeit  Aspekte der Familienfreundlichkeit stärker berücksichtigt und die Atttraktivität des Landes Berlin als Arbeitgeberin erhöht.
  Mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) haben wir den Austausch gegenüber der vergangenen Legislaturperiode deutlich verbessert und bereits mehrere gemeinsame Projekte zur verbesserten Gewinnung von Nachwuchskräften für das Land Berlin realisiert (duales Studium Bauingenieurwesen, Stipendienmodell Verwaltungsinformatik)   Zum Thema „Führungskräfteentwicklung“ hat die Senatsverwaltung für Finanzen gemeinsam mit der VAk landesweite Führungsebenen entwickelt und mit den Dienststellen abgestimmt. Zusammen mit den bereits vorliegenden Kernkompetenzen für Führungskräfte soll auf dieser Basis ein landesweites Führungskräfteentwicklungsprogramm konzipiert und in der entstehenden Akademie für Führungskräfte realisiert werden.   Das Leistungsbeurteilungssystem für Beamte/Beamtinnen ist von der Senatsverwaltung für Finanzen grundlegend überarbeitet worden und wird nach Abschluss der Beteiligungsverfahren in Kraft gesetzt. Mittelfristig wird angestrebt, für Tarifbeschäftigte eine möglichst deckungsgleiche landesweite Systematik zu schaffen; dies wird gegenwärtig aber noch von Seiten einer Reihe von Beschäftigtenvertretungen kritisch gesehen, die Beurteilungsvorschriften für Tarifbeschäftigte ablehnen.     Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   Die konsequente Überprüfung und ggfs. erforderliche Weiterentwicklung des Berliner Laufbahnrechtes für Beamtinnen und Beamte ist fester Bestandteil der politischen Arbeit der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Die SPD-Fraktion unterstützt die Forderungen des Antrages ausdrücklich. Das Personalpolitische Aktionsprogramm des Senates aus September 2017 hat viele der aufgezählten Punkte bereits aufgenommen. Insbesondere die stärkere Zusammenarbeit und intensive Kooperation mit der Verwaltungsakademie (VaK), der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) und mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) sind hervorzuheben. Aufgrund des hohen Personalbedarfes an Nachwuchskräften für den Landesdienst sind die Ausbildungskapazitäten stark erhöht und z. B. im Bauingenieursbereich ganze Studiengänge neu eingeführt worden.   Die Wiederöffnung der Laufbahnausbildung im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst ist beschlossen und in der Umsetzung bis Ende 2018. Für sogenannte Mangelberufe sind darüber hinaus gehende Konzepte und Strategien zur Personalgewinnung aktuell in der parlamentarischen Beratung wie z.B. das Konzept zur Personalgewinnung im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Der Antrag befindet sich kontinuierlich in der Umsetzung.