Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert eine Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes zu erwirken. Ziel der Änderung ist, dass künftig bei der Bemessung der Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts das zusätzlich für Überstunden gezahlte Entgelt mit einberechnet wird.
Zu diesem Zweck muss das durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate maßgeblich für die Entgeltfortzahlung sein. So werden auch Arbeitnehmer*innen, deren Arbeitsentgelt variiert bei der Entgeltfortzahlung nicht benachteiligt.
Auch bei variierenden Arbeitsentgelten in einem Arbeitsverhältnis muss mindestens das durchschnittliche Entgelt des letzten Jahres maßgeblich für die Entgeltfortzahlung sein. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass die Entgeltfortzahlung sich nach den faktischen Arbeitsbedingungen und nicht nach der festgeschriebenen Arbeitszeit des Vertrags richtet.
Grundsätzlich wollen wir uns dafür einsetzen, strukturelle und dauerhaft zu leistende Überstunden zu verhindern. Eine klare Begrenzung der Arbeitszeit ist für uns wichtiger Bestandteil des Arbeitnehmer*innenschutzes.