Die SPD Berlin fordert den Bundesparteitag der SPD sowie die sozialdemokratischen Mitglieder in den Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin, des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments auf, sich für eine umfassende Regulierung der Plattform- bzw. Gig-Ökonomie einzusetzen.
Ziel ist es,
- faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen,
- Sozialversicherungspflichten durchzusetzen,
- Wettbewerbsverzerrungen zulasten regulärer Unternehmen zu verhindern sowie
- die digitale und arbeitsmarktpolitische Souveränität Europas zu stärken.
Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Klare arbeitsrechtliche Einordnung
Plattformbeschäftigte sind grundsätzlich als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzustufen, da sie aufgrund des Geschäftsmodells und der für sie nicht steuerbaren Arbeitsaufträge in persönlicher Abhängigkeit tätig sind. Scheinselbstständigkeit ist konsequent zu unterbinden. - Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro
Plattformunternehmen sind zu verpflichten, Beiträge zur Sozialversicherung vollständig abzuführen. Umgehungstatbestände sind zu schließen. - Mindestlohn und Tarifbindung sicherstellen
Die Einhaltung gesetzlicher Mindestlöhne sowie der Zugang zu Tarifverträgen muss auch in der Plattformökonomie gewährleistet werden. Die Behörden sind zu instruieren, hier konsequent Missbrauch und Verstöße zu verfolgen und zu ahnden. - Transparenz- und Dokumentationspflichten
Plattformen sind zu verpflichten, ihre Algorithmen und Vergütungsstrukturen gegenüber Aufsichtsbehörden offenzulegen, um faire Arbeitsbedingungen, die Auftragsvergabe und steuerliche Umstände überprüfen zu können. - Vergaberechtliche Einschränkungen
Öffentliche Aufträge dürfen nur an Plattformunternehmen vergeben werden, die nachweislich arbeits- und sozialrechtliche Standards einhalten. - Europäische Regulierung stärken
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine konsequente Umsetzung und Verschärfung entsprechender Richtlinien einzusetzen, insbesondere im Sinne eines einheitlichen europäischen Rahmens („EU Plattformarbeitsrichtlinie“).
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AfA, FA VII - Wirtschaft und Arbeit, Forum Netzpolitik (Konsens)
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