Antrag 305/I/2026 Änderungen des Berliner Mobilitätsgesetzes stoppen – die SPD muss weiter für sicheren Radverkehr stehen

Die Sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat sowie der Parteivorstand werden aufgefordert, sich im parlamentarischen Verfahren dafür einzusetzen, 

 

  • die Änderungen an § 36 Abs. 3 und Abs. 5 nicht zu beschließen; 
  • § 41 Abs. 4 so zu belassen, dass das gesamte Radverkehrsnetz bis 2030 hergestellt und beschildert werden soll; 
  • Ausnahmen in § 41 Abs. 2 eng und rechtssicher zu begrenzen; 
  • die zusätzlichen und extrem weitreichenden Abweichungs- und Verzichtsmöglichkeiten von Radverkehrsanlagen an Hauptstraßen in § 43 Abs. 1 zu streichen; 
  • die Zielverschiebung in § 47 Abs. 4 nicht vorzunehmen; 
  • in § 48 Abs. 3 Mängelmeldungen aus der Bevölkerung ausdrücklich zu erhalten; 
  • vor weiterer Beratung einen Beteiligungsprozess mit Verbänden, Bezirken und Fachöffentlichkeit durchzuführen. 
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand (Konsens)