Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, eine Gesetzesvorlage einzubringen und mit ihrer Stimme zu unterstützen, die zum Inhalt hat, das Landeswahlgesetz – dort insbesondere § § 12, 23 LWahlG Bln– dahingehend zu ändern, dass die Wahl der Kandidatin/des Kandidaten für den Abgeordnetenhauswahlkreis nicht nur durch eine Mitglieder(voll-)versammlung oder durch eine Delegiertenversammlung erfolgen darf, sondern auch durch einen Mitgliederentscheid.
Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Kein Konsens)
Fassung der Antragskommission: