Ziel ist es, die statutarischen Voraussetzungen im Landesverband Berlin zu schaffen, um den gesamten Landesvorstand quotieren zu können.
Dazu werden im Organisationsstatut bei §23* (Landesvorstand) die folgenden Punkte geändert:
- Ändere §23* Abs. 2 Punkt 4 in „mindestens acht Beisitzerinnen und Beisitzern, höchstens jedoch zwölf,“
- Füge in §23* einen neuen Absatz 3 ein:
„Der Landesparteitag hat über die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer vor der Wahl zu beschließen“
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 01/I/2016 (Konsens)