Die Berliner SPD bekennt sich dazu, die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen im Land Berlin künftig im Rahmen eines Kinder- und Jugendmitwirkungsgesetzes – vergleichbar mit dem bereits existierenden Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – oder einer Erweiterung des AG KJHG konkret und auch institutionell zu regeln. Das BerSenG regelt für Berliner Seniorinnen und Senioren umfangreich, wie institutionelle Beteiligung beispielsweise im Rahmen der Ausschüsse der Berliner Bezirksverordnetenversammlungen aber auch in den Strukturen des Landes Berlin möglich ist.
Wir sprechen uns für die Schaffung einer analogen Regelung für die Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen aus. Für diese bestehen bislang nur einzelne Lebensbereiche wie zum Beispiel die Schule betreffende Regelungen oder allgemeine Bekenntnisse, die die Unterstützung durch Erwachsene oder Formen der selbst organisierten Interessenvertretungen erforderlich machen. Wir halten demokratische, bürgerschaftliche Beteiligung für ein hohes Gut, das wir gerne unabhängig vom Alter der Betroffenen BürgerInnen gleichermaßen und verbindlich möglich machen wollen.