Die Mitglieder der SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für eine rechtliche Gleichsetzung von ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen einzusetzen. Dafür soll der Abgeordnetenhaus-Beschluss vom 04.07.2024 (Drucksachen 19/1520 und 19/1777) zeitnah umgesetzt werden. Entsprechend dem Beschluss soll eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Aufnahme von ambulanten Diensten in §19 Absatz 6 SGB XII gestartet werden. Zudem sollen stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen eine Abschlagszahlung erhalten, wenn über einen vollständigen Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Pflege nicht binnen drei Monaten entschieden worden ist.
Antrag 89/I/2026 Gleichstellung ambulanter Pflegedienste und stationärer Pflegeeinrichtungen endlich umsetzen!
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