In den Koalitionsverhandlungen haben die SPD und unsere Minister*innen die Internationale Zusammenarbeit angesichts des schwierigen internationalen Umfelds erfolgreich gestärkt und verteidigt. Weitere Reformschritte sind notwendig, um ihre Wirksamkeit und strategische Rolle auszubauen. Ein Beschluss des Bundesparteitags kann hierfür die erforderliche Rückendeckung geben und zugleich die Einhaltung des 0,7-Prozent-Ziels sowie die Bestrebung nach einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Internationaler Zusammenarbeit und steigenden Verteidigungsausgaben bekräftigen. Wir bringen daher den folgenden Antrag erneut ein:
„Reformansätze für eine zukunftsorientierte internationale Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung“
Für uns Sozialdemokrat*innen ist klar: Die großen Herausforderungen unserer Zeit – von der Klimakrise über globale Ungleichheit bis hin zu Fragen von menschlicher Sicherheit – können wir nur gemeinsam lösen. Ein starker Multilateralismus ist unerlässlich. Internationale Zusammenarbeit ist für uns keine Frage des Ob, sondern des Wie. Wir stehen für eine regelbasierte Ordnung, in der alle Länder gemeinsam Verantwortung übernehmen und in der der Globale Südens angemessen repräsentiert ist. Nationale Alleingänge führen in die Sackgasse. Wir setzen auf starke Partnerschaften und darauf, dass wir gemeinsam eine gerechtere und friedlichere Welt gestalten können.
Wir fordern von der Bundesregierung und den Minister*innen der SPD:
Die Strukturen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit müssen für eine neue Realität zukunftsfest gestaltet werden.
In einer zunehmend multipolaren Welt muss die deutsche Entwicklungspolitik als strategisches Instrument zur Gestaltung internationaler Beziehungen gestärkt werden. Das Portfolio der deutschen IZ ist kleinteilig, zu wenig wirksam und nicht strategisch genug.
- Ein eigenständiges Bundesministerium für internationale Zusammenarbeit ist wichtig für die Kooperationsfähigkeit Deutschlands, für nachhaltige Entwicklung und eine starke regelbasierte Ordnung. Mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens sollten für öffentliche Entwicklungsleistungen (ODA) aufgewendet werden.
- Veränderung des Beauftragungsprozesses der Durchführungsorganisationen: Bilaterale Projekte der Durchführungsorganisationen (DOs) sollten nicht kleinteilig vergeben werden. Stattdessen sollten BMZ und AA einen gemeinsamen „Globalauftrag“ an die Landesbüros der GIZ und KfW vergeben. Die Ziele dieses Globalauftrags werden basierend auf einer Länderstrategie festgelegt. Hierzu muss der bestehende Prozess der Entwicklung der Länderstrategie angepasst werden. Die Länderstrategie muss Kernelement der bilateralen Regierungsverhandlungen werden.
- Zusammenarbeit mit und im Rahmen der EU: BMZ und AA sind dazu angehalten, gemeinsame Regierungsverhandlungen und integrierte Länderstrategien mit der EU Kommission und den wichtigsten EU Mitgliedsstaaten in den jeweiligen Partnerländern umzusetzen.
- Veränderung der Entwicklung der Landesstrategien und der Steuerung des Sektorportfolios Die Ressorts außerhalb des BMZ und AA sowie die Sektorreferate des BMZ müssen besser in den Prozess der Entwicklung der Länderstrategien einbezogen werden. Es ist Aufgabe der Sektorreferate andere Ressorts auf Einzelfallbasis einzubeziehen. Das BMZ muss seine Sektorreferate mit fachlich spezialisiertem Personal besetzen.
- Wirtschaftskooperation neu und strategischer ausrichten: Statt Partnerschaften mit deutschen/europäischen Unternehmen für Einzelprojekte zu schließen, sollte ein umfassender Ansatz zur Schaffung von Märkten verfolgt werden – gute Beispiele sind die Umsetzung des Lieferkettengesetzes, die Integration des digitalen Marktes oder die Förderung gerechten Förderung lokaler Wertschöpfungsketten. Die deutsche IZ muss hierbei enger mit dem Bundeswirtschaftsministerium zusammenarbeiten. Die deutsche IZ sollte sich in ihrer Gesamtheit auf das Management von grenzüberschreitenden negativen Externalitäten und den Schutz globaler öffentlicher Güter fokussieren.
