Berlin ist eine Mieter*innen- und Arbeitnehmer*innenstadt. Um die Stadt für Mieter*innen und damit für Arbeitnehmer*ìnnen bezahlbar zu erhalten, fordert der Landesparteitag einen Mietenstopp in Berlin. Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Berlin alle rechtlichen Mittel, z.B. Bundesratsinitiativen, ergreift, um dieses Ziel zu erreichen! Dabei müssen insbesondere die Vorschriften des BGB in den §§ 549 ff so angepasst werden, dass Mieterhöhungen nur noch bei Maßnahmen zulässig sind, die den Gebrauchswert der Mietsache nachweislich nachhaltig erhöhen:
1.) Neuvermietungen begründen keinen Anspruch auf Mieterhöhungen.
2.) Staffelmietverträge und Verträge mit Indexmieten sollen zukünftig nicht mehr erlaubt sein.
3.) Mieter*innen mit Zeitmietverträgen müssen den vollen Mieterschutz genießen.
4.) Untervermietungen dürfen für eine Wohnung die Gesamtsumme der Miete der Wohnung nicht überschreiten.
5.) Für die Vermietung von möblierten Wohnungen darf der Zuschlag nicht mehr als 5 Prozent der monatlichen Nettokaltmiete betragen.
Für die Überprüfung der Mietpreise sind dauerhafte Mietpreisstellen mit festem Personal in den Berliner Bezirksämtern oder auf Landesebene einzurichten. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Landeshaushalt einzuplanen.
