Die im Rahmen der aktuellen Haushaltsverhandlungen vorgesehenen Kürzungen in den Bereichen Soziales, Teilhabe, Obdachlosenhilfe, Jugendhilfe und verwandten sozialen Leistungen sind vollständig zurückzunehmen.
Stattdessen sind alternative Konsolidierungsstrategie zu entwickeln, die nicht zu Lasten der besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen geht, beispielsweise durch Haushaltseinsparungen in nicht-sozialen Bereichen, eine progressive Steuerpolitik oder effizientere Verwaltungsstrukturen.
Für den Fall, dass Teilkürzungen bereits vertraglich zugesagt oder beschlossen wurden, ist zu prüfen, wie diese sofort aufgehoben oder kompensiert werden können, ggf. mit Nachtragshaushalt oder Umwidmung von Mitteln.
Es ist sicherzustellen, dass alle betroffenen sozialen Träger, Einrichtungen und Betroffene frühzeitig in die Planung und Umsetzung eingebunden werden, um Härten und Versorgungslücken zu vermeiden.
