Die sozialdemokratischen Abgeordneten und Mitglieder des Senats werden dazu aufgefordert, sich für eine weniger diskriminierende Form der Fahrausweiskontrolle von Sozialticketinhaber:innen gegenüber BVG und Deutscher Bahn einzusetzen. Aktuell müssen Inhabende des Sozialtickets während der Nutzung des ÖPNV stets ihre Leistungsbescheide für Bürgergeld oder Wohngeld mit sich führen und vorzeigen.
Damit einher gehen die Offenlegung relevanter persönlicher Daten gegenüber den Kontrollierenden als auch ein outen in der Öffentlichkeit als eine Person, die auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Beides dient nicht dem Zweck, die Nutzung des ÖPNV zu kontrollieren. Es sollen daher andere, weniger diskriminierende Formen der Ticketkontrollen gefunden und umgesetzt werden.
