Die SPD-Bundestagsfraktion und die von der SPD geführten Bundesministerien werden aufgefordert, sich für eine grundlegende Neuregelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und der Hauptstadt Berlin einzusetzen. Ziel ist es, die strukturelle Unterfinanzierung der Hauptstadtfunktionen zu beenden.
Konkret fordern wir:
Einrichtung eines „Repräsentations- und Staatsgästefonds“:
Im Bundeshaushalt ist ein dynamisches Budget (eigener Titel) zu schaffen, aus dem sämtliche unmittelbaren Kosten für Staatsbesuche und repräsentative Verpflichtungen des Bundes (z. B. Protokoll, Logistik, Verkehrslenkung, Absperrungen, Straßenreinigung) direkt und zu 100 % beglichen werden. Diese Kosten dürfen nicht länger den Berliner Landeshaushalt belasten.
Vollständige Erstattung der Polizeimehrkosten (Spitzabrechnung):
Die bisherigen pauschalen Abgeltungen für Polizeieinsätze bei staatspolitischen Anlässen des Bundes (Sicherheitsstufe 1, Staatsbesuche, Schutz von Bundesorganen) sind durch eine Spitzabrechnung zu ersetzen. Der Bund muss die tatsächlichen Personalkosten, Überstunden und den Materialeinsatz der Berliner Polizei bei diesen Anlässen vollständig erstatten.
Basiskorrektur der Strukturkosten:
Die dauerhafte Belastung der Berliner Infrastruktur und Verwaltung durch die Hauptstadtfunktion ist als struktureller Nachteil anzuerkennen. Dieser muss entweder im Rahmen des Länderfinanzausgleichs besonders berücksichtigt oder durch eine gesonderte, dauerhafte Bundeszuweisung (Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung für Hauptstadtlasten) basiskorrigiert ausgeglichen werden.
