Insbesondere
1. Völkerrecht einhalten – verbotene Rückschritte verhindern
Wir fordern, Völkerrecht einzuhalten und den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes nicht weiter einzuschränken.
2. Aufsichtsbehörde BAFA stärken – Pflichten weiter durchsetzen und Unabhängigkeit schaffen
Wir fordern eine Anweisung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkonstrolle (BAFA), das Lieferkettengesetz durch Ermittlung, Anweisungen und Verwaltungszwang entschlossen durchzusetzen.
Wir fordern eine Stärkung des BAFAs durch Schaffung von echter Unabhängigkeit bei der Durchsetzung des Lieferkettengesetzes.
3. Zivilrechtliche Haftung einführen, um Opferrechte zu stärken und Europarecht einzuhalten
Wir fordern einen klaren zivilrechtlichen Haftungstatbestand für Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten deutscher Unternehmen.
4. Unternehmen praxistauglich unterstützen
Wir fordern praxistaugliche Unterstützung der Unternehmen durch klare Handreichungen, staatliche und von der EU zur Verfügung gestellte Daten und Tools und eine Strategie zur europaweiten Unterstützung von Risikosektoren bei der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes
5. Das EU-Lieferkettengesetz als Chance für europäische Entwicklungszusammenarbeit nutzen
Wir fordern eine strategische Verknüpfung der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes mit der europäischen Entwicklungszusammenarbeit, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen und Entwicklungszusammenarbeit in der EU zu stärken
Im Einzelnen:
Erste Erfolge gegen Ausbeutung global und in Deutschland zeigen, wie das von sozialdemokratischen Politiker:innen in Deutschland und Europa hart erkämpfte Lieferkettengesetz beginnt, für unser sozialdemokratisches Kernversprechen, für gute Arbeit weltweit und internationale Solidarität, zu wirken (I.). Die Erfolge stehen aber durch beharrende Deregulierungsbestrebungen in Frage, denen sich die Sozialdemokratie entschlossen entgegenstellen muss (II.).
I. Drei Jahre Lieferkettengesetz – es wirkt
Das Lieferkettengesetz schützt Arbeitsbedingungen für Menschen global und in Deutschland
Bei allem Gerede über Menschenrechtsschutz oder Umweltschutz als “lästige Bürokratie” geht das Wesentliche verloren: Es geht um Menschen, nicht um Berichte. Dass das nicht nur hehrer Anspruch, sondern faktische Realität ist, fasst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im März 2026 zusammen. In “Drei Jahre Lieferkettengesetz – es wirkt” – zeigt das BMAS, wie das Lieferkettengesetz schon heute die Lebensbedingungen von Menschen konkret verbessert:
- In Vietnam durch die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen mit ihren Zulieferern vor Ort Investitionen zur einer Senkung von Emissionen und damit zu einer verbesserten Umweltqualität für die Beschäftigten und Anwohner führten.
- In Pakistan profitierte die Belegschaft des Textilherstellers Kohinoor Mills Limited von der Einführung wirksamer Beschwerdemechanismen, die unter anderem die Einrichtung eines sicheren Transportdienstes für Arbeiterinnen sowie Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bewirkten.
- In Sierra Leone erhielten Frauen durch den Customary Land Rights Act erstmals rechtlich gesicherten Zugang zu Landbesitz und Erbrechten, was ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und soziale Stellung grundlegend stärkt.
Wie eine aktuelle Studie von Misereor und Germanwatch zeigt, ließe diese Liste sich ohne Weiteres fortsetzen: So konnten etwa Gewerkschaften in der Türkei und der Elfenbeinküste durch den Verweis auf das Gesetz erfolgreich die Koalitionsfreiheit und verbesserte Arbeitsbedingungen durchsetzen, während Beschwerden auf Bananenplantagen in Ecuador und Costa Rica zu Nachzahlungen sowie einem besseren Schutz vor giftigen Pestiziden für die Arbeiterinnen und Arbeiter vor Ort führten. Interessanterweise führt das Gesetz selbst in Deutschland zu Verbesserungen von Arbeitsbedingungen: so wurden im deutschen Transportsektor ausstehende Löhne für Lkw-Fahrer erstritten. Ebenfalls wurden Fälle bekannt, in denen US Gewerkschaften das Lieferkettengesetz nutzten, um gegen das weit verbreitete “Union busting” vorzugehen und lokale Gewerkschaften zu gründen. Sogar aus China wird von Fällen berichtet, in denen das Lieferkettengesetz als Hebel zur Einhaltung von Arbeitsrecht bei chinesisischen Lieferanten eingesetzt wird.
Bei vielen der Fälle war internationale Solidarität und Kooperation von Gewerkschaften und NGOs der Schlüssel zum Erfolg: Gemeinsam wurden Ausbeutungsfälle aufgedeckt, als Beschwerden formuliert, zu den Unternehmensbeschwerdemechanismen gebracht und bei Nichtkooperation vor die Aufsichtsbehörde. Das hätte es ohne das Lieferkettengesetz nicht gegeben: Dann wären Unternehmen weder für Arbeitsstandards bei Lieferanten, noch für globale Durchsetzung verantwortlich.
Das Lieferkettengesetz setzt dem globalen race to the bottom menschenwürdige Arbeitsbedingungen als Mindeststandard entgegen
Die Neuerungen sind zentral, um die Globalisierung sozial gerecht zu gestalten. In der Globalisierung gilt sonst oft der Anreiz zum race to the bottom: Den Unternehmen sagt der Marktdruck – verlagere Produktion dahin wo es auf Kosten von Mensch und Umwelt billig ist, source zu Lieferanten aus, die das möglich machen. Den Staaten sagt der Marktdruck: dereguliere und den Arbeitnehmer:innen: muck nicht auf, sondern sei zufrieden mit deinem Niedriglohn, sonst geht die Firma woanders hin. Dem allen setzt das Lieferkettengesetz entgegen: es gibt Mindeststandards, die auf menschenwürdigen Arbeitsbedingungen beruhen und die weltweit gelten. Das verändert die Gleichung – denn wer einseitig auf billige Produktion zu Lasten von Mensch und Umwelt setzt, wird weniger attraktiv als Zulieferer und Produktionsstandort für verpflichtete Unternehmen. So schützt das Lieferkettengesetz Arbeitsstandards weltweit, aber auch hier in Deutschland, vor unfairem Wettbewerb durch Sozialdumping.
In Zukunft dürfte die Dynamik noch zunehmen, denn NGOs und Gewerkschaften weltweit lernen ihre Rechte immer besser kennen und nutzen. Deutschland, die Sozialdemokratie und deutsche Gewerkschaften unterstützen proaktiv: Ein neues gewerkschaftliches Kompetenzzentrum für menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in Berlin unterstützt ab jetzt weltweit Gewerkschaften, das Lieferkettengesetz für gute Arbeit weltweit zu nutzen. Und Deutschland bleibt nicht alleine, nicht nur weil ab 2029 das EU-Lieferkettengesetz von Unternehmen umzusetzen ist: Thailand erarbeitet ein umfassendes Sorgfaltspflichtengesetz, Südkorea und Indonesien haben entsprechende Entwürfe in ihre Parlamente eingebracht, und Taiwan plant ab 2026 verpflichtende Risikoanalysen und Beschwerdemechanismen. Die Schweiz hat einen Gesetzesentwurf für 2026 angekündigt. Auch in anderen Ländern wie Kolumbien, Brasilien, Großbritannien und Australien gibt es ernsthafte Debatten bzw. Entwürfe für entsprechende Gesetze.
II. Unsere Kernforderung: Das Lieferkettengesetz muss weiter entschlossen umgesetzt werden, um gute Arbeit in Deutschland und weltweit zu schützen
Die Hetze seitens neoliberaler Wirtschaftsvertreter gegen das Lieferkettengesetz reißt auch nach vielen Jahren nicht ab. Das überrascht nicht, denn das Lieferkettengesetz setzt dem neoliberalen Traum des weltweiten Regulierungsabbau zulasten von Mensch und Umwelt starke Standards entgegen. Zuzugestehen ist einigen Kritikern aber, dass das Gesetz oft zu bürokratisch umgesetzt wird. Die Sozialdemokratie muss die richtige Balance finden – sie muss stark bleiben für Schutz von Mensch und Umwelt und sich überzogenen Deregulierungsforderungen entgegensetzen; aber sie muss auch berechtigte Bedenken aufgreifen und pragmatische, aber wirkungsorientierte Umsetzung fördern:
1. Völkerrecht einhalten – verbotene Rückschritte verhindern
Wir fordern, Völkerrecht einzuhalten und den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes nicht weiter einzuschränken.
Im Kontext der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes wird gefordert, die Schwellwerte des Lieferkettengesetzes anzuheben: Nicht schon bei 1.000 Mitarbeitern, wie derzeit, sollen die Pflichten greifen, sondern erst ab 5.000 Mitarbeitern und einer Umsatzschwelle. Das senkt Schutzstandards in ungerechtfertigter Weise. Die Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern sind die Pflichten schon seit 2 Jahren gewöhnt, die “Belastung” ist also überschaubar. Die Arbeitnehmer in den Lieferketten von kleineren Unternehmen sind nicht weniger schutzwürdig als in denen großer Unternehmen – und dennoch würden ihnen die Schutzmechanismen verwehrt. Eine Absenkung würde daher gegen das völkerrechtliche Rückschrittsverbot verstoßen, wie auch verschiedene aktuelle Rechtsgutachten belegen.
2. Aufsichtsbehörde BAFA stärken – Pflichten weiter durchsetzen und Unabhängigkeit schaffen
Wir fordern eine Anweisung an das BAFA, das Lieferkettengesetz durch Ermittlung, Anweisungen und Verwaltungszwang entschlossen durchzusetzen.
Dem BAFA als Aufsichtsbehörde für das Lieferkettengesetz wurde nach einem schmerzhaften Kompromiss in der Koalition ein Maulkorb angelegt: Bußgelder dürfen nur in schwerwiegenden Fällen verhängt werden. Kompromisse sind Kern verantwortungsvoller Regierungsarbeit und daher einzuhalten. Allerdings sagt der Kompromiss nichts zu den anderen Instrumenten des BAFAs zur Kontrolle des Gesetzes: Ermittlungen, Anweisungen zur Verbesserung und Zwangsgelder bleiben weiterhin möglich. Diese Instrumente müssen genutzt werden, auch aus rechtsstaatlichen Gründen: Wo Recht gilt, muss es auch durchgesetzt werden.
Wir fordern eine Stärkung des BAFAs durch Schaffung von echter Unabhängigkeit bei der Durchsetzung des Lieferkettengesetzes.
Außerdem muss das BAFA gestärkt werden: Art. 24 des EU-Lieferkettengesetz sieht eine unabhängige Aufsichtsbehörde vor. Der aktuelle Maulkorb, beruhend auf vor dem Hintergrund der Unabhängigkeit problematischen Rechts- und Fachaufsicht von BMAS und Wirtschaftsministerium, zeigen, dass das für das BAFA nicht gegeben ist.
3. Zivilrechtliche Haftung einführen, um Opferrechte zu stärken und Europarecht einzuhalten
Wir fordern einen klaren zivilrechtlichen Haftungstatbestand für Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten deutscher Unternehmen, der als Eingriffsnorm formuliert ist.
Nach langem Ringen wurde aus dem EU-Lieferkettengesetz die explizite Pflicht, einen von EU-Lieferkettengesetz auskonturierten Tatbestand für zivilrechtliche Haftung europaweit einheitlich umzusetzen gestrichen. Was aber bestehen bleibt, wie die Gesetzesbegründung zurecht betont: Die Pflicht, effektiven Rechtsschutz für Rechteinhabende zu gewährleisten. Das EU-Lieferkettengesetz schafft Rechte für Menschen weltweit. Diese müssen sie auch durchsetzen können. Das erfordert einen klaren Rechtsweg und einen klaren Haftungstatbestand, der als Eingriffsnorm ausgestaltet ist damit die Anwendung auch in ausländischen Fällen sichergestellt wird. Derzeit ist die Haftungslage unklar, was Rechtssicherheit verhindert und dadurch Opfern und Unternehmen schadet. Die SPD muss sich dafür einsetzen, Europarecht effektiv umzusetzen und Opfer von Menschenrechten zu stärken.
4. Unternehmen praxistauglich unterstützen
Wir fordern praxistaugliche Unterstützung der Unternehmen durch klare Handreichungen, staatliche und von der EU zur Verfügung gestellte Daten und Tools und eine Strategie zur europaweiten Unterstützung von Risikosektoren bei der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes
Das Lieferkettengesetz verlangt von Unternehmen keine perfekten, risikofreien Lieferketten, sondern wegen der Lieferkettengesetz verankerten Grundsätze der Bemühenspflicht und der Priorisierung nur eine kontinuierliche Verbesserung. Dennoch ist das Gesetz für Unternehmen komplex und manchmal überfordernd. Der Staat sollte aktiver unterstützen. Hierfür bestehen schon gute Ansätze, aber es braucht mehr: Es braucht staatlich benutzerfreundlich zur Verfügung gestellte Daten, etwa zu relevanten Gesetzen und existenzsichernden Löhnen weltweit. Es braucht klare Guidance, die konkrete Unternehmensprozesse beschreibt, vor allem zur Priorisierung von Risiken, sowie Tools.
5. Das EU-Lieferkettengesetz als Chance für europäische Entwicklungszusammenarbeit nutzen
Wir fordern eine strategische Verknüpfung der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes mit der europäischen Entwicklungszusammenarbeit, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen und Entwicklungszusammenarbeit in der EU zu stärken
Das EU-Lieferkettengesetz bietet die historische Chance, die enorme Marktmacht Europas gezielt als Hebel für nachhaltige Entwicklung zu nutzen und die Lücken schrumpfender staatlicher Entwicklungsbudgets durch privates Engagement zumindest teilweise zu schließen. Die vom EU-Lieferkettengesetz geschützten Menschenrechte und Umweltaspekte decken sich weitgehend mit den UN Zielen für Nachhaltige Entwicklung (SDGs). Das heißt, dass Unternehmen durch die gesetzlich geforderten Präventionsmaßnahmen die SDGs stärken können. Um dieses Potenzial gezielt auszuschöpfen, müssen staatliche Akteure ihre Expertise einbringen und Unternehmen leiten. Dazu sollten EU-weit Hochrisikosektoren definiert werden und Unternehmen durch sektorale Leitfäden zu typischen Risiken und Maßnahmen sowie flankierende Förderprogramme unterstützt werden. Wenn die geballte Macht des EU-Markts in die Gleiche Richtung zieht, ist effektive Transformation möglich.
