Antrag 150/I/2026 Sofortige Verbesserung der Vorschusszahlungen in der Eingliederungshilfe

Die Einführung eines personenzentrieten Leistungssystems für Assistenzleistungen nach SGB IX darf nicht dazu führen, dass die nach dem Subsidaritätsprinzip des GG vom Land Berlin beauftragten Träger in finanzielle Notlagen geraten und dadurch die vollständige Teilhabe und Assistenzleistungen gemäß dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) nicht mehr gewährleisten können. Das bedeutet konkret: Die Finanzierung muss so gestaltet sein, dass Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Organisationen und andere soziale Träger ihre Arbeit für Menschen mit Behinderungen verlässlich fortführen können – denn nur sie verfügen über die Erfahrung, Infrastruktur und das Personal, um die notwendige Unterstützung vor Ort tatsächlich zu leisten.

 

Daher sind folgende Maßnahmen zur Sicherung der Eingliederungshilfe notwendig:

  1. Schnelle Wiederherstellung der nach dem Berliner Rahmenvertrag (BRV) und dem öffentlich rechtlichen Vertrag (örV)für Angebote im Bereich der Eingliederungshilfe verbindlich vereinbarten und geschuldeten  Vorschusszahlungen, die den erforderlichen  Finanzbedarf der Leistungserbringer  widerspiegeln .
  2. Verpflichtende Bereitstellung schriftlicher Nachweise zu Vorschüssen, Abweichungen und Anpassungsfristen, um Liquiditätsplanung und Transparenz zu gewährleisten.
  3. Beschleunigte Nachzahlungsverfahren mit klaren Fristen und Verantwortlichkeiten sowie insbesondere klarer Zuordnung der Zahlung zu dem jeweiligen Leistungsberechtigten, um Finanzierungslücken zu schließen und Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden.
  4. Systematische Auswertung regionaler Unterschiede, regelmäßige Feedback-Runden mit Trägern sowie die berlinweite Implementierung bewährter Verfahren (best practices).
  5. Klare Anerkennung der Vorschusszahlungen als strategisches Instrument zur Sicherung der sozialen Infrastruktur der Eingliederungshilfe und nicht als bloße technische Formalie. Anmerkung: Vorschüsse sind verbindlich vereinbart. Sie ersetzen die vergütungsrelevante Kalkulation von Verzugszinsen für den Zeitraum zwischen Rechnungslegung und Zahlung (und damit die entsprechende Erhöhung von Vergütungen).
  1. Einführung eines nach Hamburger Vorbild gestalteten Trägerbudgets innerhalb der Berliner Verwaltung, um die Verlässlichkeit der Eingliederungshilfe zu stärken und die Mittel gezielt auf die Arbeit mit den Leistungsberechtigten zu konzentrieren, anstatt unnötige und ineffiziente bürokratische Prozesse fortzuführen.