Antrag 51/I/2026 Kindesunterhalt im Wechselmodell gerecht gestalten – Reform des Unterhaltsrechts

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Unterhaltsrecht in Deutschland an die Lebensrealität getrennt erziehender Eltern im Wechselmodell angepasst wird. Im Einzelnen fordern wir:

  1. Die gesetzliche Verankerung einer gerechten Aufteilung des Barunterhalts im paritätischen Wechselmodell – entsprechend dem Verhältnis der Einkommen beider Elternteile und unter Berücksichtigung der Betreuungsanteile.
  2. Die Abkehr von der pauschalen Anwendung der Düsseldorfer Tabelle bei gleichwertiger Betreuung, die derzeit zu systematischen Ungleichbehandlungen führt.
  3. Eine gesetzliche Klarstellung, dass das Kindergeld bei paritätischer Betreuung beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zusteht – auch bei unterhaltsrelevanter Berechnung.
  4. Die Berücksichtigung der erhöhten Lebenshaltungskosten in zwei Haushalten bei der Bemessung des Kindesunterhalts (z. B. durch Anpassung des Bedarfs oder Einführung eines Umgangskostenzuschlags).