Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Unterhaltsrecht in Deutschland an die Lebensrealität getrennt erziehender Eltern im Wechselmodell angepasst wird. Im Einzelnen fordern wir:
- Die gesetzliche Verankerung einer gerechten Aufteilung des Barunterhalts im paritätischen Wechselmodell – entsprechend dem Verhältnis der Einkommen beider Elternteile und unter Berücksichtigung der Betreuungsanteile.
- Die Abkehr von der pauschalen Anwendung der Düsseldorfer Tabelle bei gleichwertiger Betreuung, die derzeit zu systematischen Ungleichbehandlungen führt.
- Eine gesetzliche Klarstellung, dass das Kindergeld bei paritätischer Betreuung beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zusteht – auch bei unterhaltsrelevanter Berechnung.
- Die Berücksichtigung der erhöhten Lebenshaltungskosten in zwei Haushalten bei der Bemessung des Kindesunterhalts (z. B. durch Anpassung des Bedarfs oder Einführung eines Umgangskostenzuschlags).
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