Antrag 113/I/2026 Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes in Äußerungsangelegenheiten

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, den „fliegenden Gerichtsstand“ (§ 32 ZPO) für äußerungsrechliche Fälle dahingehend einzuschränken, dass nicht mehr eine freie Wahl des Gerichtsstandes möglich ist.