Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen bei allen Anstrengungen zur Verbesserung des Katastrophenschutzes einbezogen werden. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen für Menschen mit Behinderungen transparent gemacht werden.
Kommunikation und Information: Vorbereitend müssen alle Informationen und Anleitungen die spezifischen Bedarfe vom Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen berücksichtigen. Beiräte und Beauftragte sowie Verbände und Selbstvertretungsorganisationen sind zu beteiligen. Die Informationen für Menschen mit Behinderungen sind bei Eintritt eines Schadensereignisse schnell anzupassen und zu aktualisieren – das muss vorbereitet sein. Kommunikation muss nach dem Zwei-Sinne-Prinzip sowie in Leichter / Einfacher Sprache und Gebärdensprache ist erforderlich und muss auch während des Schadensereignisses gewährleistet sein. Das schließt die fremdsprachliche Kommunikation ein.
Rettung und Mobilität: Die Rettung von Menschen mit Behinderungen muss auch unter Katastrophenbedingungen möglich sein. Menschen mit Behinderungen haben bei einem Schadensereignis noch mehr Probleme als andere bei der Bewältigung des Alltags: Bei Stromausfall sind viele von ihnen in ihrer Mobilität noch stärker als sonst eingeschränkt, der Zugang zu Wasser und Lebensmitteln sowie Medikamenten wird stark erschwert. „Leuchttürme“, Wärmestuben, Suppenküchen, Sanitäranlagen u.ä. müssen barrierefrei sein.
Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen muss auch im Katastrophenfall sichergestellt bleiben. Lebenswichtige Geräte müssen auch bei länger andauerndem Stromausfall betrieben werden können, Pflegedienste müssen die Wohnungen erreichen können, Menschen mit chronischen Erkrankungen oder psychischen Beeinträchtigungen brauchen Betreuung, wenn die üblichen Therapiemöglichkeiten nicht erreichbar sind.
