Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung werden aufgefordert, konkrete Maßnahmen für mehr barrierefreie Arztpraxen in die Wege zu leiten, damit Menschen mit Behinderungen endlich einen angemessenen Zugang zur ambulanten medizinischen Versorgung erhalten. Besonders dringend ist der Mangel an barrierefreien gynäkologischen Praxen. Ärztliche Praxen müssen barrierefrei erreichbar sein, und die Untersuchungsmöbel müssen höhenverstellbar sein, damit auch mobilitätseingeschränkte Patient:innen sie benutzen können. Zur Barrierefreiheit gehört auch die Kommunikation nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache. Die damit verbundenen Anforderungen sollten durch die Bundesregierung verbindlich geregelt werden.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) als ärztliche Selbstorganisation ist alleine offensichtlich nicht in der Lage, das Problem zu lösen. Gesetzgeberische Maßnahmen sind erforderlich, um in einem ersten Schritt sicherzustellen, dass zumindest neu eröffnete Praxen barrierefrei eingerichtet werden. Um den barrierefreien Ausbau im Bestand zu beschleunigen, ist ein Förderprogramm des Bundes erforderlich.
