Antrag 56/I/2026 “Stärke des Rechts” anstatt “Recht des Stärkeren”:

Für eine unmissverständliche Positionierung der Bundesrepublik Deutschland als Verteidigerin einer völkerrechtsgebundenen internationalen Politik

 

Wir bekräftigen die Verpflichtung zu einer internationalen Ordnung, die auf dem Völkerrecht, insbesondere auf der Charta der Vereinten Nationen, beruht. Eine regelbasierte internationale Ordnung kann nur Bestand haben, wenn völkerrechtliche Normen universell gelten und unabhängig von politischen Bündnissen oder strategischen Interessen angewandt werden.
Das langjährige Agieren der autoritären Regime in Venezuela und im Iran, die andauernde Unterdrückung der freien Entfaltung der Gesellschaft und die Verfolgung und Ermordung von politischen Gegner:innen, Dissident:innen oder schlicht Demonstrant:innen sind unmissverständlich zu verurteilen. Wir solidarisieren uns mit der Zivilbevölkerung und ihrem Kampf für demokratische Selbstbestimmung und Grundrechte.

 

Das Eintreten für das Völkerrecht und eine regelbasierte internationale Ordnung bedeutet keinesfalls eine Relativierung oder Akzeptanz der Gewaltverbrechen durch Regime gegen die eigene Bevölkerung. Mit dem Eintreten für das Völkerrecht setzen wir uns für ein multilaterales Vorgehen und das Einhalten internationalen Rechts ein.

 

Wir fordern den Landesparteitag der SPD Berlin sowie den Bundesparteivorstand der SPD zur Umsetzung der folgenden Punkte auf:

  1. Hinwirken auf eine eindeutige Positionierung der deutschen Bundesregierung hinsichtlich des völkerrechtswidrigen Vorgehens der USA ggü. Venezuela, einschließlich klarer Benennung der Missachtung des Gewaltverbots und der Staatensouveränität. Diese Positionierung sollte nach Möglichkeit im Verbund mit anderen gleichgesinnten Staaten wie Frankreich, Spanien und Venezuelas Nachbarstaaten erfolgen.
  2. Hinwirken auf eine klare völkerrechtliche Positionierung der Bundesregierung zum militärischen Vorgehen der USA und Israels gegenüber Iran sowie der Reaktionen des Iran gegen die Golfstaaten, die Türkei und Israel, einschl. klarer Benennung der Missachtung des Gewaltverbots der UN-Charta und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Diese Positionierung sollte nach Möglichkeit im Verbund mit anderen gleichgesinnten Staaten wie Frankreich, Spanien, Kanada und Großbritannien erfolgen.
  3. Schutz von Zivilbevölkerung und politisch Verfolgten aufrichtig voranstellen: Die in dieser Legislaturperiode eingeführte Suspendierung humanitärer Visa nach § 22 AufenthG ist aufzuheben und die Vergabe dieser Visa unverzüglich wieder aufzunehmen. Zugleich sind die deutschen Resettlement-Zusagen gegenüber dem UNHCR deutlich auszuweiten, insbesondere für Schutzsuchende aus von den jüngsten Eskalationen besonders betroffenen Regionen wie Iran, Irak, Libanon und Syrien. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, weitere konkrete Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, um die iranische Zivilbevölkerung in ihrem Einsatz für Freiheit, Menschenrechte und demokratische Selbstbestimmung wirksam zu unterstützen.
  4. In begründeten Verdachtsfällen von Völkerrechtsverstößen auch durch strategische Partner wie die USA sind nach zügiger völkerrechtlicher Prüfung auf mögliche Brüche des (humanitären) Völkerrechts jegliche darauf bezogene Unterstützungsleistungen unverzüglich einzustellen, konkret beispielweise durch die Überflugrechte über die Airbase Ramstein.
  5. Angesichts wiederholter Handlungen und politischer Positionierungen der USA, die grundlegende Normen und Institutionen des Völkerrechts missachten, fordern wir eine Initiative zur Bildung einer globalen Allianz im Rahmen der Vereinten Nationen zur Verteidigung des Völkerrechts. Ziel ist die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten, insbesondere auch mit Staaten des Globalen Südens, um gemeinsame Maßnahmen zum Schutz und zur Reform völkerrechtlicher und völkerstrafrechtlicher Institutionen sowie zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entwickeln. Dazu gehört explizit auch die Unterstützung und Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), insbesondere durch konsequente Kooperation und Schutz vor politischem Druck. Darüber hinaus sollen weitere Schritte zur Stärkung des Völkerrechts, zu seiner kohärenten und universalen Anwendung durch alle Mitgliedsstaaten sowie zu wirksamen Konsequenzen bei Rechtsbrüchen erarbeitet werden. Dies schließt auch eine Prüfung der völkerrechtlichen Positionierung Deutschlands ein, um mögliche Widersprüche auszuräumen.
  6. Angesichts einer Relativierung des Völkerrechts als verbindliche Ordnung in Teilen der Berichterstattung und bei einigen politischen Akteur:innen in Deutschland fordern wir: eine proaktivere Befassung und öffentliche Kommunikation mit und von völkerrechtlichen Normen, Verträgen sowie den sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Pflichten für die Bundesregierung durch SPD-Politiker:innen. Diese sollten eine strategische Auseinandersetzung und Erarbeitung einer klaren Haltung zu den Konzepten “humanitäre Intervention” und “Responsibility to Protect” und ihrer etwaigen Anwendung beinhalten.