Wir fordern die berliner Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion auf, darauf hinzuwirken,dass das Eckpunktepapier für ein Gebäudemodernisierungsgesetz neu verhandelt und ein einheitliches Artikelgesetz vorgelegt wird, das Energieversorgungssicherheit, umfassenden Mieter*innenschutz und eine echte Dekarbonisierung der Wärmeenergieversorgung ohne „Biotreppe“ gewährleistet. Folgende Punkte sollten in dem überarbeiteten Eckpunktepapier und dem Gebäudemodernisiergungsgesetz berücksichtigt werden:
- Steigen die Brennstoffkosten infolge gesetzlicher Vorgaben zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer oder dekarbonisierter Gase, trägt der Vermieter die hierdurch entstehenden Mehrkosten, soweit diese über die Kosten hinausgehen, die bei einer erneuerbaren Wärmeerzeugung angefallen wären. Der Vermieter hat den Mieter*innen jährlich eine transparente Aufstellung über Brennstoffmix, Zertifikate und Kosten vorzulegen
- Kosten für den Austausch von Heizungsanlagen, die zur Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen erforderlich sind, sind nicht umlagefähig. Die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB wird von 8 % auf 4 % gesenkt und auf max. 1,00 €/m² pro Monat gedeckelt. Die Gesamtbelastung aus Miete und Heizkosten darf 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht überschreiten. Staatliche Förderungen von Heizanlagen mit erneuerbaren Energieformen sind vollständig anzurechnen.
- Die ordentliche Kündigung wegen energetischer Modernisierung wird für die Dauer von 24 Monaten nach Abschluss der Maßnahme ausgeschlossen.
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