Antrag 90/I/2026 Bundesratsinitiative – Rechtssicherheit für ambulante Pflegedienste

Antragsteller: FA IX

 

Die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, auf eine Umsetzung des Abgeordnetenhaus-Beschlusses vom 04.07.2024 (Drucksachen 19/1520 und 19/1777) und auf eine entsprechende Bundesratsinitiative des Landes Berlin hinzuwirken zum Thema

 

„Rechtssicherheit für ambulante Pflegedienste – Erstattung erbrachter Leistungen im Fall der Rechtsnachfolge“

 

Der Senat wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, dass ambulante Pflegedienste mit stationären Einrichtungen gleichgestellt werden und § 19 Absatz 6 SGB XII entsprechend um die ambulanten Dienste ergänzt wird. Wir erwarten,

dass im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung § 19 Absatz 6 SGB XII analog auf ambulante Pflegedienste angewendet wird, damit diese auch dann für erbrachte Leistungen Gelder erhalten, wenn der Leistungsempfänger (vor Bescheidung) verstorben ist. Schließlich wird der Senat dazu aufgefordert sicherzustellen, dass stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen eine Abschlagszahlung erhalten, wenn über einen vollständigen Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Pflege nicht binnen drei Monaten entschieden worden ist.