4* der Wahlordnung des SPD-Landesverbands Berlin wird wie folgt geändert:
- Der bisherige Regelungstext wird zu Absatz 1.
- Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
„Soweit andere Gliederungen Nominierungen für die Aufstellung von Listen oder Wahlvorschlägen aussprechen, finden die jeweils für die Kandidat*innenaufstellung geltenden satzungsmäßigen Vorkehrungen zur Einhaltung der Quotierung entsprechend Anwendung. Männer und Frauen müssen zu mindestens je 40 % vertreten sein.”
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