- Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die einzelnen SPD-Mitglieder im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einzuleiten, die zum Inhalt hat, das Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf eine Vergütung derart abzuändern, so dass die gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung mindesten 80 Prozent der durchschnittlichen, branchenübergreifenden tariflichen Ausbildungsvergütung beträgt, um eine faire und angemessene Entlohnung für alle Auszubildenden sicherzustellen.
- Wir bekräftigen unsere Forderung für die sofortige Umsetzung der Ausbildungsplatzumlage.
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