Antrag 45/I/2026 Klima gehört in den Lehrplan. Klimabildung jetzt!

Die Bewältigung der Klimakrise erfordert langfristige gesellschaftliche Transformationsprozesse. Bildung übernimmt hierbei eine zentrale Rolle bei der Vermittlung von Wissen, Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten. Schulen und Ausbildungsstätten sind entscheidende Orte, an denen Grundlagen für nachhaltiges Handeln sowie demokratische und gesellschaftliche Teilhabe gelegt werden.
Derzeit ist die Verankerung von Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen in der Berliner Bildungslandschaft uneinheitlich. Umfang, Tiefe und Qualität der Vermittlung unterscheiden sich erheblich zwischen Schulformen, Bezirken und einzelnen Bildungseinrichtungen. Diese Unterschiede führen zu ungleichen Bildungschancen und erschweren eine systematische Kompetenzentwicklung.
Eine verbindliche und priorisierte Verankerung von Klimabildung in den Lehrplänen ist daher erforderlich. Klimabildung ist dabei als umfassende Bildungsaufgabe zu verstehen, die fachübergreifend angelegt ist und ökologische, ökonomische sowie soziale Dimensionen integriert, wobei intersektionale Perspektiven und Fragen der Klimagerechtigkeit zwingend zu berücksichtigen sind. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist die Qualifizierung des pädagogischen Personals von zentraler Bedeutung. Lehrkräfte benötigen fachliche, didaktische und methodische Kompetenzen, um Klima- und Nachhaltigkeitsthemen altersgerecht, sachlich fundiert und praxisnah vermitteln zu können. Bislang bestehen jedoch deutliche Unterschiede im Zugang zu Fortbildungsangeboten, insbesondere zwischen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Darüber hinaus bedarf es struktureller Unterstützung für Schulen, um Klimabildung auch praktisch umzusetzen. Förderprogramme für schulische Klima- und Umweltprojekte müssen verlässlich, dauerhaft und für alle Schulformen zugänglich ausgestaltet sein.

Wir fordern:

 

Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen sind verbindlich in den Rahmenlehrplänen aller Berliner Schulformen zu verankern.

 

  • Bestehende curriculare Vorgaben sind entsprechend zu überprüfen und weiterzuentwickeln.“ und ersetze durch „Bestehende Vorgaben in den Lehrplänen sind entsprechend zu überprüfen, weiterzuentwickeln und zu priorisieren

 

Stärkung der Klimabildung in der beruflichen Bildung

 

  • Klimabildung ist verbindlich in die Rahmenlehrpläne der beruflichen Schulen zu integrieren.

 

  • Das Land Berlin soll vorhandene landespolitische Spielräume nutzen, um Nachhaltigkeitskompetenzen in der dualen Ausbildung zu stärken.

 

  • Auf Bundesebene ist auf eine Weiterentwicklung der Ausbildungsordnungen hinzuwirken.

 

Verbindliche und zugängliche Lehrkräftefortbildung

 

  • Es sind flächendeckende Fort- und Weiterbildungsangebote zu Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen für Lehrkräfte zu schaffen.

 

  • Die Fortbildungsangebote müssen allen Lehrkräften offenstehen, ausdrücklich auch Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft.

 

  • Die Fortbildungen sollen sowohl fachliche als auch didaktisch-methodische Kompetenzen vermitteln, regelmäßig aktualisiert werden und die Lehrkräfte befähigen, die Auswirkungen der Klimakrise intersektional zu vermitteln.

 

Strukturelle Förderung schulischer Klima- und Umweltprojekte

 

  • Es sind dauerhafte Förderprogramme für Klima- und Umweltprojekte an Schulen einzurichten bzw. auszubauen.

 

  • Die Förderfähigkeit ist auf alle staatlichen Schulformen und gemeinnützigen Trägerschaften auszuweiten.

 

  • Antrags- und Bewilligungsverfahren sind niedrigschwellig zu gestalten.

 

  • Schulen sind durch geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote bei der Umsetzung zu begleiten.