Ende 2024 waren in Deutschland fast 30.000 Menschen laut Statistischem Bundesamt staatenlos. Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1954 werden Personen als staatenlos bezeichnet, wenn kein Staat diese Personen als Staatsangehörige ansieht. Dies kann dadurch passieren, dass die Staatsangehörigkeit auf Grund von fehlenden Dokumenten nicht nachgewiesen wird, weil bspw. die Geburt nicht registriert wurde oder Personen wegen ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Geschlechts diskriminiert werden und der Staat diese deshalb nicht anerkennt. So erhalten etwa viele Tuareg in Libyen systematisch keine Staatsbürgerschaft, gleiches gilt für Palästinenser*innen in bspw. Syrien. Zudem können Personen ihre Staatsangehörigkeit verlieren, wenn der Staat, in dem sie geboren sind, nicht mehr existiert oder ihnen die Staatsangehörigkeit aberkennt, wie z.B. das ehemalige Burma den Rohingya die Staatsangehörigkeit aberkannte. In Staaten, in denen Kinder nur die Staatsbürgerschaft des Vaters übernehmen dürfen, werden Kinder staatenlos, wenn der Vater unbekannt oder die Vaterschaft nicht anerkannt wird.
Die Staatenlosigkeit und auch die ungeklärte Staatsangehörigkeit werden in Deutschland bei Geburt von Eltern an ihre Kinder weitergegeben, da in Deutschland geborene Kinder nicht automatisch Staatsbürger*innen sind. Nur wenn die Eltern bestimmte Voraussetzungen besitzen – mindestens ein Elternteil muss seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen – können in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Von allen Staatenlosen in Deutschland wurden 17.1% in Deutschland geboren (Stand: 2024). Seit 2018 ist diese Zahl stetig angestiegen und ist auf die zuvor genannte Regelung der Weitervererbung zurückzuführen. Insgesamt sind ein Viertel aller Staatenlosen Personen in Deutschland Minderjährige. 2022 leben 66% der Staatenlosen bereits sechs Jahren oder länger in Deutschland.
Anerkannte Staatenlose erhalten in Deutschland nicht automatisch einen bestimmten Aufenthaltstitel. Selbst nach der Anerkennung müssen verschiedene Rechtsnormen berücksichtigt werden, die zu einem Aufenthaltstitel führen können. Viele der staatenlosen Personen haben geringe Chancen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, auch wenn sie in Deutschland geboren sind. Zur Einbürgerung ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel notwendig, den 2022 nur 21% der anerkannten Staatenlosen in Deutschland haben. Mehr als die Hälfte (58%) besitzt bspw. aus rechtlichen oder politischen Gründen nur einen befristeten Aufenthaltstitel. So ist die Einbürgerung für Staatenlose oft sehr unwahrscheinlich, obwohl erleichterte Bedingungen für die Einbürgerung staatenloser Personen gelten (6 statt 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt).
In Deutschland haben anerkannte Staatenlose offiziell dieselben Rechte wie ausländische Staatsbürger*innen. Zudem gilt, wie zuvor genannt, bspw. ein etwas anderer Einbürgerungsanspruch. Jedoch zeigen sich in der Realität bspw. bei der Anzahl der Staatenlosen mit befristeten Aufenthaltstitel und dem Nachweis der Identität für die Einbürgerungen deutliche Hürden und Herausforderungen. Auch im Alltag zeigt sich dies durch Schwierigkeiten beim Eröffnen von Konten, beim Reisen oder beim Einschreiben in eine Hochschule. Auch ist es staatenlose Personen nicht möglich in Deutschland (auch nicht auf kommunaler Ebene) zu wählen, wodurch ihnen eine wesentliche Möglichkeit der Mitbestimmung verwehrt wird.
Ohne rechtmäßigen Aufenthalt haben Personen in Deutschland keinen Anspruch auf einen Reiseausweis. Dieser kann jedoch “wohlwollend” durch die Ausländerbehörden erteilt werden. Diese hat somit einen Ermessensspielraum in der Erteilung von Reiseausweisen. Stand 28. Februar 2023 hatten nach Angaben der Bundesregierung etwa 8.815 der seinerzeit 29.260 als staatenlos registrierten Personen in Deutschland einen Reiseausweis für Staatenlose. Dies bedeutet, dass für mehr als ⅔ der Staatenlosen Personen Reise quasi unmöglich ist.
Bis heute gibt es kein einheitliches Verfahren zur Anerkennung einer Staatenlosigkeit in der Bundesrepublik. Diese werden in großen Teilen auf Landes- oder kommunaler Ebene entschieden. Auch in der Staatsbürgerschaftsgesetzes-Reform gab es keine Änderungen für Staatenlose.
Laut Art. 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch das Recht auf Staatsangehörigkeit. Im internationalen Recht gilt die Vermeidung und die Beseitigung von bestehender Staatenlosigkeit als Ziel. Dies spiegelt sich auch in mehreren völkerrechtlichen Übereinkommen gegen Staatenlosigkeit wider.
Gemäß Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf den Erwerb einer Staatsangehörigkeit. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Regelung des Vertrags im Rahmen der eigenen Rechtsordnung und der Berücksichtigung der relevanten internationalen Regelungen umzusetzen.
Wir wollen den Menschen, die in Deutschland leben, die Möglichkeit bieten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, wenn sie dies möchten. Die Einbürgerung bietet für staatenlose Personen die Möglichkeit, die Staatenlosigkeit und die damit eingehenden Auswirkungen zu überwinden.
Die Einbürgerung von Menschen sehen wir als Mehrwert für die Gesellschaft: sie bildet die real existierende Diversität in Deutschland so ab, dass mehr Personen Politik, die sie in ihrem Alltag betrifft, mitentscheiden können.
Wir fordern daher:
- allgemein die Erarbeitung und Einführung eines einheitlichen Systems zur Anerkennung der Staatenlosigkeit innerhalb der Bundesrepublik
- eine erleichterte Einbürgerung durch Anpassung der Voraussetzungen an die Situation und Umstände staatenloser Menschen und Unterstützung bei Verfahren
- die Einrichtung von Anlaufstellen für staatenlose Menschen, um diese bei der Einbürgerung von Anfang bis Ende zu unterstützen und ggf. auch in juristischen Belangen
- Die Anforderungen für Einbürgerung für Kinder, die staatenlos in Deutschland geboren sind sollen bspw durch die Verringerung der notwendigen Aufenthaltsdauer gemindert werden
- langfristig die Anstrebung einer europäischen Lösung, die die speziellen Umstände und Bedürfnisse von staatenlosen Menschen berücksichtigt und diesen bei Vorliegen der nötigen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung derer erschwerten Bedingungen die Einbürgerung, möglich macht
- dass sich die Bundesregierung weltweit dafür einsetzt, dass die Ursachen für die Entstehung von Staatenlosigkeit bekämpft werden
