Antrag 104/I/2014 Keine Senkung des Steuerzuschusses im Gesundheitsfonds! Keine willkürliche einseitige Belastung der Versicherten und Rentner_innen!

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich gegen die geplante, willkürliche Kürzung des Steuerzuschusses im Gesundheitsfonds einzusetzen.

 

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Finanziell ist der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds mit 11,5 Milliarden Euro der bedeutendste Anteil am Etat des Bundesgesundheitministeriums. Das am 5.11.2015 beschlossene Krankenhausstrukturgesetz sieht die Einrichtung eines Strukturfonds vor. Je nach Region gibt es, teilweise auch nur für bestimmte Fachrichtungen, zu viele oder zu wenige Krankenhausbetten. Deshalb soll eine Umstrukturierung stattfinden. Um diese zu finanzieren, wird ein Strukturfonds eingerichtet. Dafür werden einmalig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds 500 Millionen Euro bereitgestellt. Die Länder können Mittel aus dem Strukturfonds abrufen, wenn sie die Finanzierung von Maßnahmen zur Hälfte tragen. Somit stehen insgesamt 1 Milliarde Euro bereit. So können beispielsweise ungenutzte Krankenhauskapazitäten in Gesundheits- oder Pflegezentren oder in Hospize umgewandelt werden.