Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Deutschen Bundestag und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich für die Entwicklung von Förderkriterien notleidender Regionen einzusetzen. Daraus soll ein dauerhaftes Strukturhilfeprogramm für Kommunen in ganz Deutschland als Ablösung des Solidarpaktes im Jahr 2020 entwickelt werden. Zur Finanzierung können Mittel aus dem Solidaritätszuschlag genutzt werden. Ebenso ist die Bemessungsgrundlage dieser Steuer hinsichtlich der Ausdehnung auf weitere Einkommensarten zu überprüfen.
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Stellungnahme der Landesgruppe
Im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU hat die SPD vereinbart in dieser Wahlperiode Gespräche über eine zukunftsfeste Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit dem Ziel zu führen, die Handlungsfähigkeit aller staatlicher Ebenen in allen Regionen zu sichern.
Am 03. Dezember 2015 haben die Bundesländer einen gemeinsamen Reformvorschlag vorgelegt, mit dem Ziel das bisherige System eines solidarischen Finanzausgleichs zwischen den Ländern unter Beteiligung des Bundes nachhaltig zu verändern. Der Vorschlag sieht vor, den bisherigen Länderfinanzausgleich abzuschaffen und durch ein neues System zu ersetzen. Der Bund würde den Rückzug der ausgleichspflichtigen Länder aus dem bisher solidarischen Ausgleich kompensieren. Dies hätte eine zunehmende Abhängigkeit der finanzschwachen Länder vom Bund und eine Infragestellung ihrer Eigenstaatlichkeit zur Folge.
Der geschäftsführende Fraktionsvorstand der SPD Bundestagsfraktion hat in seinem Beschluss vom 25. Januar 2016 auf die Vorschläge der Länder Bezug genommen und zentrale Anforderungen an eine Neuausgestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen formuliert. Aufgrund der neuen Herausforderungen aus der Flüchtlingszuwanderung muss die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bundes beachtet und nachhaltig gesichert werden. Bereits im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU wurde eine strukturelle Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd Euro vereinbart. Diese strukturelle Entlastung soll als möglichst zielgenaue Entlastung finanzschwacher Kommunen erreicht werden. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher zu prüfen, ob dies durch die Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils besser erreicht werden kann, wenn die gegenwärtige Verteilung durch die Länder nach Wirtschaftskraft (Art. 106 Va GG) durch einen bedarfs- oder einwohnerorientierten Schlüssel ersetzt wird. Bei der von den Ländern vorgeschlagenen Verminderung der horizontalen Ausgleichsintensität des neuen Umsatzsteuerausgleichs gilt es ebenfalls die kommunale Finanzkraft zu berücksichtigen und zu ergänzen. Des Weiteren spricht sich die SPD Bundestagsfraktion für die Besteuerung der Kapitalerträge durch die progressive Einkommenstarifsteuer aus. Damit steigt das Aufkommen der Einkommenssteuer und somit auch das Aufkommen des Solidaritätszuschlags. Ob noch eine Zustimmung innerhalb dieser Legislaturperiode möglich ist, wird wesentlich von der Berücksichtigung der von der Fraktion aufgestellten Positionen abhängen. Für den Fall, dass es zu keiner Einigung kommt strebt die SPD Bundestagsfraktion eine Entfristung der bestehenden Regelungen über 2019 hinaus an.
Gleichzeitig hat die SPD weitere Entlastungen für die Kommunen in Milliardenhöhe umgesetzt:
- 25 Milliarden Euro (bis 2018) Entlastung bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- 6 Milliarden Euro (bis 2017) zusätzlich für Kitas, Krippen, Schulen und Hochschulen
- Städtebauförderung wird auf 700 Millionen Euro aufgestockt
- 1 Milliarde Euro für Flüchtlingshilfe (für 2015 und 2016)
- 225 Millionen Euro für Kommunen, die von Einwanderungen aus EU-Staaten besonders betroffen sind