Der Landesparteitag fordert den Berliner Senat auf, gemeinsam mit unabhängigen Fachleuten der Klima- und Umweltforschung, sowie der Stadt- und Landschaftsplanung Grundlagen zu Erarbeiten, die eine sachliche Diskussion über die weitere Nutzung der innerstädtischen Kleingartenfläche zulässt. Dabei ist nicht nur der zweifelsohne notwendige Bedarf an Platz für bezahlbaren Wohnraum zu betrachten, sondern auch die zukünftige klimatische Entwicklung in Berlin. Weiter soll ihre Funktion als eventuell notwendige Ersatzflächen für zukünftige Bodenversiegelung durch Wohnungsbau, ihre mögliche Bedeutung im Bezug auf den zu erwartenden Klimawandel und ihre Funktion als wohnortnahes Erholungs- und Naturerlebnisgebiet für die Bewohner der Innenstadt und ihre damit verbundene mögliche Bedeutung für eine soziale Stadtentwicklung bewertet werden. Bis zur Vorlage eines Grundlagenpapiers sind die Kleingartenanlagen in den Innenstadtbezirken zu schützen.
Antrag 61/I/2014 Kleingärten in der Innenstadt
Stellungnahme(n):
Stellungnahme SenStadtUm:
Der Kleingartenentwicklungsplan wird unter den Aspekten des Wohnungsbaubedarfs, aber auch der nachhaltigen Stadtentwicklung, Demografie (Bedarf/Nachfrage) und Qualität der Anlagen grundlegend überarbeitet.
Vor der Sommerpause 2016 soll ein erster Entwurf vorliegen, im 2. Halbjahr erfolgt die detaillierte Ausarbeitung und in 2017 das förmliche Verfahren durch RdB, Senat und Abgeordnetenhaus.