Antrag 59/I/2014 Einbau von Rauchwarnmeldern in Privatwohnungen

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Bauordnung des Landes Berlin in der Weise abgeändert wird, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern auch in Privatwohnungen – insbesondere in Schlafräumen – zur Pflicht wird.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Derzeit findet die parlamentarische Beratung der Novelle der Berliner Bauordnung statt. Bis zum Sommer 2016 soll die Beratung abgeschlossen sein. Im Entwurf des Senats ist die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern bereits enthalten.   Stellungnahme SenStadtUm: Der Senat hat in der Sitzung am 09.02.2016 auf Vorlage von SenStadtUm  den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) beschlossen. Die vorgesehenen Änderungen dienen vor allem der Vereinfachung und der Angleichung des Bauordnungsrechts in der Region Berlin Brandenburg.   Zur Verbesserung der Sicherheit in Wohnungen im Brandfall gibt es im Gesetzentwurf eine viel diskutierte Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern. Der § 48 „Wohnungen“ regelt im Abs. 4 Folgendes:   In Wohnungen müssen
  1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
  2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brand-rauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31.12.2020 entsprech-end auszustatten.
  Der Gesetzentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Zustimmung vorgelegt.