Die SPD setzt sich für eine grundlegende Reform der Verschonungsbedarfsprüfung im Erbschaftsteuerrecht ein. Ziel ist es, Missbrauchsmöglichkeiten zu schließen, Steuergerechtigkeit herzustellen und die Belastung gerechter zwischen großen Unternehmensvermögen und normalen Erb:innen zu verteilen.
Die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen
- Prüfung des Gesamtvermögens: Bei der Bedarfsprüfung ist nicht nur das Vermögen der erbenden Person, sondern das gesamte Familienvermögen (Ehepartner, Kinder, enge Verwandte) einzubeziehen.
- Strenge Offenlegungspflichten: Einführung umfassender Transparenz über in- und ausländisches Vermögen; bei unvollständigen oder falschen Angaben greifen Sanktionen.
- Klare Härtefalldefinition: Steuererlass nur bei nachweisbarer Gefahr der Insolvenz oder Zerschlagung des Unternehmens.
- Mindestbesteuerung: Einführung einer verpflichtenden Mindeststeuer, um vollständige Steuerfreiheit auszuschließen.
- Unterscheidung nach Unternehmensgröße: Die Bedarfsprüfung soll ausschließlich für kleine und mittlere Betriebe gelten; Großkonzerne und Holdingstrukturen sind auszuschließen.
- Nachversteuerung bei Veräußerung: Bei Verkauf oder Zerschlagung des Betriebs innerhalb von zehn Jahren nach Erbschaft oder Schenkung ist die erlassene Steuer nachzuzahlen.
- Regelmäßige Evaluation: Überprüfung der Regelung alle fünf Jahre durch Bundestag und Finanzausschuss.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Ergänzung BPT
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