Antrag 38/II/2025 Einfühung einer progressiven "Leerstandssteuer"

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, eine gesetzliche Regelung für eine progressive „Leerstandssteuer“ zu erarbeiten und umzusetzen, die auf Wohnimmobilien erhoben wird, wenn diese länger leerstehen.

 

Ziel ist es, Eigentümer dazu zu bewegen, leerstehenden Wohnraum wieder dem Mietmarkt zuzuführen und so das Wohnungsangebot zu erhöhen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, eine gesetzliche Regelung für eine progressive „Leerstandssteuer“ zu erarbeiten und umzusetzen, die auf Wohnimmobilien erhoben wird, wenn diese länger leerstehen.

 

Ziel ist es, Eigentümer dazu zu bewegen, leerstehenden Wohnraum wieder dem Mietmarkt zuzuführen und so das Wohnungsangebot zu erhöhen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
Die Verhinderung von Leerstand im Wohnungssegment ist ein wichtiges Anliegen für die SPD-Fraktion. Hierfür wurde bereits im Jahr 2015 in der rot-schwarzen Koalition das Zweckentfremdungsverbotsgesetz erlassen und seitdem bereits vier Mal novelliert. Eine weitere Novelle ist im Rahmen des vom Senat bereits beschlossenen Wohnraumsicherungsgesetzes (Drucksache 19/3072) vorgesehen und wird von der SPD-Fraktion unterstützt. Das bestehende Zweckentfremdungsverbotsgesetz regelt, dass Leerstand (sowie Zweckentfremdung für Ferienwohnungen, gewerbliche Nutzungen oder Abriss) ab einer Dauer länger als drei Monaten eine Zweckentfremdung von Wohnraum bedeutet (Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 4) und nicht ohne Genehmigung erlaubt ist. Das Antragsziel, das sich aufgrund des gesetzlichen Verbots auf die genehmigten Leerstände beschränkt und somit von einer geringen Fallzahl auszugehen ist, ist weiter in Bearbeitung.

Stellungnahme des Senats 2026:
Der Wohnungsmarkbericht 2024 der IBB führt hierzu aus, dass der Berliner Wohnungsmarkt im Durchschnitt eine Leerstandsquote von 2 % aufweist (Zensus 2022: 2%, BBU 2023: 1,6 %, städtische Wohnungsunternehmen: 2,1 %). Eine mögliche Einführung einer „Leerstandssteuer“ liegt in der Zuständigkeit der SenFin.
Überweisungs-PDF: