Wir fordern:
- eine Beendigung des Bauprojekts „Urbane Mitte“ am Gleisdreieckpark
- keine Bebauung des Parks mit Hochhäusern oder Bürogebäuden
- die Sicherstellung und Bewahrung der Aufenthaltsqualität im Park
- mehr innerstädtische Grünflächen statt deren Bebauung
- einen stärkeren Fokus auf mehr Flächenentsiegelung und eine Vermeidung von zusätzlicher Versiegelung, wo immer möglich
- wo möglich – einen klimaneutralen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau, keine Büroflächen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Wir fordern:
- Eine Umplanung des Projekts „Urbane Mitte“ mit einer Abkehr von der ausschließlich gewerblichen Nutzung hin zur einer deutlichen Fokussierung auf Wohnungsbau mit Dauerwohnen im Großteil des Süd- und Nordteils sowie einer Nutzungsmischung im Sinne des Hochhausleitbildes;
- ein stärkerer Fokus auf Flächenentsiegelung und eine Vermeidung von zusätzlicher Versiegelung, wo immer möglich;
- einen klimaneutralen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau, keine reinen Bürogebäude.
PDF:
Beschluss:
Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:
Wir fordern:
- Eine Umplanung des Projekts „Urbane Mitte“ mit einer Abkehr von der ausschließlich gewerblichen Nutzung hin zur einer deutlichen Fokussierung auf Wohnungsbau mit Dauerwohnen im Großteil des Süd- und Nordteils sowie einer Nutzungsmischung im Sinne des Hochhausleitbildes;
- ein stärkerer Fokus auf Flächenentsiegelung und eine Vermeidung von zusätzlicher Versiegelung, wo immer möglich;
- einen klimaneutralen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau, keine reinen Bürogebäude.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
Die Entwicklungen rund um den Gleisdreieck-Park erfahren eine große stadtpolitische Aufmerksamkeit. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat das Bebauungsplan-Verfahren im Juni 2025 an sich gezogen und will an dem Standort, wie im Antrag gefordert, dauerhaften Wohnraum, insbesondere landeseigenen Wohnungsbau im Nord-Teil des Areals umsetzen. Hierzu wurde im Januar 2026 ein Aufstellungsbeschluss für die „Urbane Mitte Nord“ durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gefasst, der den Wohnungsbau im Rahmen des kooperativen Baulandmodells vorsieht. Ebenso wurde in einem Letter of Intent mit der Vorhabenträgerin vereinbart, dass diese sich zur Veräußerung eines Baufelds an das Land Berlin – für eine Wohnungsbebauung durch ein landeseigenes Wohnungsunternehmen – bereiterklärt. Im Bebauungsplan Urbane Mitte Süd, der im Februar 2026 im Abgeordnetenhaus beschlossen wurde, wurde zudem von der ursprünglich vom Bezirk vorgesehenen Büronutzung Abstand genommen und stattdessen durch andere Nutzungen (Hotelnutzung und Kurzzeitwohnen) ersetzt. Die Zustimmung der SPD-Fraktion zum Bebauungsplan Urbane Mitte Süd erfolgte ausschließlich unter der Voraussetzung, dass zusätzliche Wohnungsbaupotenziale für weitere 2.000 Wohnungen in Berlin geschaffen und soweit möglich rechtlich abgesichert werden, da diese angesichts des Wohnungsmangels in Berlin von entscheidender Bedeutung für die Menschen in dieser Stadt sind. Zusätzlich gibt es gemäß des Bebauungsplans Freizeitnutzungen und öffentliche Nutzungen. Im städtebaulichen Vertrag zur „Urbanen Mitte Süd“ sind darüber hinaus die Förderung sozialer Infrastruktur durch Sonderkonditionen in Mietverträgen sowie die Einrichtung eines Kultur- und Sportfonds zur Förderung lokaler Projekte festgelegt worden.
Stellungnahme des Senats 2026:
Die „Urbane Mitte am Gleisdreieck“ ist ein zentrales städtebauliches Projekt im Zentrum Berlins zwischen den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg. Ziel ist die Entwicklung eines neuen innerstädtischen Quartiers mit hoher Nutzungsvielfalt rund um den bestehenden Park am Gleisdreieck. Der Berliner Senat hat im Juni 2025 offiziell festgestellt, dass das Gebiet wegen seiner außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung künftig in der Zuständigkeit der SenStadt liegt, wodurch die Aufstellung und Festsetzung der Bebauungspläne nicht mehr durch den Bezirk erfolgt.
Für den südlichen Bereich („Baufeld Süd“) wurde ein Bebauungsplan dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Gebäude schafft und die Nutzungsmischung aus gewerblichen, sozialen und öffentlichen Funktionen definiert. Dieser B-Plan wurde am 26.2. im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. In den Erdgeschossen sind Angebote für Einzelhandel, Freizeit und Sport vorgesehen, darüber sind Hotels und Dienstleistungen geplant. Die Realisierung soll die unmittelbare Anbindung an den Park und den U-Bahnhof Gleisdreieck stärken.
Bei der Entwicklung des nördlichen Bereichs der Urbane Mitte wird insbesondere geprüft, dass neuer Wohnraum planungsrechtlich im Bebauungsplan gesichert werden kann. Es ist neue sozialpreisgebundener Wohnraum nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung geplant.
Überweisungs-PDF:
