Antrag 30/II/2025 Nothilfefonds und Unterstützungsinfrastruktur für das queere Freizeit- und Nachtleben einführen

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert in enger Abstimmung mit den relevanten Akteur*innen der Wirtschaft und Zivilgesellschaft einen Nothilfefonds für queeres Nachtleben in Berlin einzuführen. Ziel des Fonds soll es sein, dass in wirtschaftliche Bedrängnis geratene oder durch Angriffe zu Schaden gekommen Einrichtungen des queeren Freizeit- und Nachtlebens vor der Schließung bewahrt werden können. Hierfür soll ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, der regelmäßig evaluiert werden soll und bspw. Standortrelevanz, Kulturangebote, Beratungsangebote, gute Arbeitsbedingungen und Diskriminierungsfreiheit. Maßgeblich soll der Schutz von altgedienten Standorten und Sicherung von Angeboten und Arbeitsplätzen sein. Berechtigt sein sollen bspw. Clubs, Bars oder Kultureinrichtungen oder sonstige Standorte, die queere Freizeit- und Kulturangebote bereitstellen. Der Fonds soll solidarisch von den Einrichtungen und/oder, die es sich leisten können und dem Abgeordnetenhaus finanziert werden. Der Fonds soll Härten wie Mietexplosionen, Klageprozesse oder gewalttätige Zerstörungen abfedern und die Möglichkeit wirtschaftlicher Konsolidierung oder eines Umzugs beim größtmöglichen Erhalt von Angeboten zu erschwinglichen Preisen und Arbeitsplätzen ermöglichen.

 

Ebenfalls sollen bei der zuständigen Senatsverwaltung oder den Bezirken Beratungsangebote bei Mietrechtsfragen oder Wirtschaftlichkeitsproblemen eingerichtet werden, die sich explizit an queere Kultur- und Freizeiteinrichtungen richten.

 

Senat und Fraktion sollen sich weiterhin gegenüber der Bundesebene (SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Bundesregierung, im Bundesrat) für die zügige Einführung eines Gewerbemietendeckels einsetzen. Gemeinsam mit den Bezirken soll weiterhin an tragfähigen Lärmschutzkonzepten unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung gearbeitet werden und das Vorkaufsrecht, wo möglich, genutzt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert in enger Abstimmung mit den relevanten Akteur*innen der Wirtschaft und Zivilgesellschaft einen Nothilfefonds für queeres Nachtleben in Berlin einzuführen. Ziel des Fonds soll es sein, dass in wirtschaftliche Bedrängnis geratene oder durch Angriffe zu Schaden gekommen Einrichtungen des queeren Freizeit- und Nachtlebens vor der Schließung bewahrt werden können. Hierfür soll ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, der regelmäßig evaluiert werden soll und bspw. Standortrelevanz, Kulturangebote, Beratungsangebote, gute Arbeitsbedingungen und Diskriminierungsfreiheit. Maßgeblich soll der Schutz von altgedienten Standorten und Sicherung von Angeboten und Arbeitsplätzen sein. Berechtigt sein sollen bspw. Clubs, Bars oder Kultureinrichtungen oder sonstige Standorte, die queere Freizeit- und Kulturangebote bereitstellen. Der Fonds soll solidarisch von den Einrichtungen und/oder, die es sich leisten können und dem Abgeordnetenhaus finanziert werden. Der Fonds soll Härten wie Mietexplosionen, Klageprozesse oder gewalttätige Zerstörungen abfedern und die Möglichkeit wirtschaftlicher Konsolidierung oder eines Umzugs beim größtmöglichen Erhalt von Angeboten zu erschwinglichen Preisen und Arbeitsplätzen ermöglichen.

 

Ebenfalls sollen bei der zuständigen Senatsverwaltung oder den Bezirken Beratungsangebote bei Mietrechtsfragen oder Wirtschaftlichkeitsproblemen eingerichtet werden, die sich explizit an queere Kultur- und Freizeiteinrichtungen richten.

 

Für akut in wirtschaftliche Not geratene queere Clubs soll es ein niedrigschwelliges finanzielles Förderprogramm zur wirtschaftlichen Soforthilfe geben.

 

Senat und Fraktion sollen sich weiterhin gegenüber der Bundesebene (SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Bundesregierung, im Bundesrat) für die zügige Einführung eines Gewerbemietendeckels einsetzen. Gemeinsam mit den Bezirken soll weiterhin an tragfähigen Lärmschutzkonzepten unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung gearbeitet werden und das Vorkaufsrecht, wo möglich, genutzt werden.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert in enger Abstimmung mit den relevanten Akteur*innen der Wirtschaft und Zivilgesellschaft einen Nothilfefonds für queeres Nachtleben in Berlin einzuführen. Ziel des Fonds soll es sein, dass in wirtschaftliche Bedrängnis geratene oder durch Angriffe zu Schaden gekommen Einrichtungen des queeren Freizeit- und Nachtlebens vor der Schließung bewahrt werden können. Hierfür soll ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, der regelmäßig evaluiert werden soll und bspw. Standortrelevanz, Kulturangebote, Beratungsangebote, gute Arbeitsbedingungen und Diskriminierungsfreiheit. Maßgeblich soll der Schutz von altgedienten Standorten und Sicherung von Angeboten und Arbeitsplätzen sein. Berechtigt sein sollen bspw. Clubs, Bars oder Kultureinrichtungen oder sonstige Standorte, die queere Freizeit- und Kulturangebote bereitstellen. Der Fonds soll solidarisch von den Einrichtungen und/oder, die es sich leisten können und dem Abgeordnetenhaus finanziert werden. Der Fonds soll Härten wie Mietexplosionen, Klageprozesse oder gewalttätige Zerstörungen abfedern und die Möglichkeit wirtschaftlicher Konsolidierung oder eines Umzugs beim größtmöglichen Erhalt von Angeboten zu erschwinglichen Preisen und Arbeitsplätzen ermöglichen.

 

Ebenfalls sollen bei der zuständigen Senatsverwaltung oder den Bezirken Beratungsangebote bei Mietrechtsfragen oder Wirtschaftlichkeitsproblemen eingerichtet werden, die sich explizit an queere Kultur- und Freizeiteinrichtungen richten.

 

Für akut in wirtschaftliche Not geratene queere Clubs soll es ein niedrigschwelliges finanzielles Förderprogramm zur wirtschaftlichen Soforthilfe geben.

 

Senat und Fraktion sollen sich weiterhin gegenüber der Bundesebene (SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Bundesregierung, im Bundesrat) für die zügige Einführung eines Gewerbemietendeckels einsetzen. Gemeinsam mit den Bezirken soll weiterhin an tragfähigen Lärmschutzkonzepten unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung gearbeitet werden und das Vorkaufsrecht, wo möglich, genutzt werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
Von AK 7 eingereicht.

Stellungnahme der AH-Fraktion AK 7 2026:
Für uns als SPD-Fraktion kommt dem Erhalt und der Stärkung des bestehenden queeren Kultur-, Freizeit- und Nachtlebenangebotes eine besondere Bedeutung bei: Berlin ist eine bunte und vielfältige Stadt, und für uns steht außer Frage, dass sich dies auch im Freizeit- und Nachtleben widerspiegeln muss. Diese Angebote leisten einen zentralen Beitrag zu Vielfalt, Antidiskriminierung und gesellschaftlichem Zusammenhalt in Berlin, indem sie geschützte Freiräume schaffen. Vorhandene Strukturen abzusichern und weiterzuentwickeln hat für uns angesichts steigender Kosten und zunehmender Angriffe auf queeres Leben eine besondere Wichtigkeit. Dabei ist die enge Abstimmung mit relevanten AkteurInnen für uns von hoher Relevanz. Gemeinsam mit ihnen wollen wir Standorte von queerer Kultur und die damit verbundenen Arbeitsplätze langfristig absichern. Eine Landesstrategie für queere Orte und ein Nothilfefonds sind dabei geeignete Instrumente. Wir empfehlen der nächsten Koalition, diese anzugehen.

Die Forderungen einer Regulierung im Gewerbemietrecht an den Bund unterstützen wir ausdrücklich und setzen uns dafür ein.

Stellungnahme des Senats 2026:
Zu diesem Antrag kann keine Stellungnahme seitens des Senats abgegeben werden, da dieser keinem SPD-geführten Ressort zuzuordnen ist.
Überweisungs-PDF: