Antrag 11/I/2014 Mindestlohneinführung kontrollieren

Status:
Annahme

Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelungen zum Mindestlohn sind lückenlos umzusetzen und zu überwachen. Die für die Überwachung zuständigen Dienststellen sind personell entsprechend auszustatten.

Die sozialdemokratische Fraktion des Deutschen Bundestages und die sozialdemokratische Fraktion des Europäischen Parlaments werden aufgefordert, Initiativen zu ergreifen, die eine Perspektive für einen ausnahmslosen Mindestlohn in der EU eröffnen.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Zur effektiven Kontrolle des Mindestlohns werden 1.600 neue Stellen beim Zoll geschaffen. Der Mindestlohn muss wirken und braucht deshalb Dokumentationspflichten - auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber.   Denn nur saubere Dokumentation und ordentliche Kontrolle legen die Axt an Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne. Die Dokumentation ist einfach: Es reicht zum Beispiel, dass von den Beschäftigten geführte Stundenzettel von der Arbeitgebern oder damit befassten Beschäftigten abgehakt werden, wenn diese mit der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit übereinstimmen. Für viele Arbeitgeber ist eine Arbeitszeitdokumentation über Stechuhren und andere Systeme sowieso selbstverständlich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet unter http://www.der-mindestlohn-gilt.de/ml/DE/Service/Dokumentationspflicht/inhalt.html einen Musterstundenzettel für die Arbeitszeitaufzeichnung an.   Eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) extra entwickelte App vereinfacht zudem die Arbeitszeitaufzeichnung. Diese App stellt das BMAS kostenlos in den App-Stores von Google und Apple zur Verfügung.