Antrag 83/II/2024 Abschiebungen und Menschenrechte: Kein Kompromiss nach unten!

Status:
Erledigt

dass bei der Abschiebung von Asylbewerbern, die schwere Straftaten begangen haben, das Grundprinzip, das eine Demokratie auszeichnet, nämlich die unbedingte Achtung der Menschenrechte, stets zu berücksichtigen ist. Die notwendige und gerechte Bestrafung von Straftätern muss in Deutschland vollzogen und die Strafe verbüßt werden. Die SPD lehnt die Einrichtung von sog. „Return Hubs“ in Drittstaaten ab.

 

Die SPD, insbesondere die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten aus Berlin, setzen sich dafür ein, Abschiebungen in unsichere Länder wie Afghanistan und Syrien abzulehnen, weil dort weder ein faires Verfahren noch der Schutz grundlegender Menschenrechte der Gefangenen gewährleistet ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 86/II/2024 (Konsens)