Antrag 33/II/2024 Maßnahmen zur Vermeidung von Zwangsräumungen und zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen in Berlin

Status:
Nicht abgestimmt

Die steigenden Mieten und der zunehmende Wohnungsmangel in Berlin haben in den letzten Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Zwangsräumungen geführt. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende, einkommensschwache Familien, Senior*innen sowie Personen, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen befinden. Das Recht auf Wohnen, das durch internationale Abkommen wie den ICESCR und die SDGs der Vereinten Nationen bekräftigt wird, muss in Berlin konsequent geschützt werden. Die Vorgaben seitens der UN, dass Politik so ausgerichtet werden muss, dass es nicht zu Zwangsräumungen kommt, werden in Berlin aktuell nicht berücksichtigt.

 

Daher fordern wir die SPD-Abgeordneten des Abgeordnetenhauses und den Senat auf, folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen:

 

  1. Zwangsräumungen, bei denen vulnerable Gruppen wie Alleinerziehende, Kinder, Senior*innen oder Menschen mit Behinderungen involviert sind, werden ausgesetzt, bis eine adäquate Unterbringung sichergestellt ist. Es werden gezielt Ressourcen bereitgestellt, um diesen Personengruppen rechtzeitig Schutz zu bieten. Die Mitnahme von Haustieren muss möglich sein.
  2. Vor der Einleitung einer Zwangsräumung wird ein verbindliches Mediationsverfahren durchgeführt. Die Mediation muss durch die zuständigen Gerichte vorgeschrieben und von unabhängigen, qualifizierten Mediator*innen begleitet werden.
  3. Eine Winterschonfrist wird nach dem französischem Model eingeführt, wodurch Zwangsräumungen zwischen November bis März generell verhindert werden. Es wird sichergestellt, dass niemand während der kalten Jahreszeit aufgrund einer Zwangsräumung obdachlos wird. Das gilt insbesondere für Alleinerziehende, einkommensschwache Familien, Senior*innen, Personen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
  4. Nach einer Zwangsräumung werden Mieterhöhungen für die nachfolgenden Mieter*innen verboten, um zu verhindern, dass Vermieter*innen durch Zwangsräumungen von steigenden Mieten profitieren.
  5. Der allgemeine Kündigungsschutzes für Mieter*innen in Berlin wird ausgeweitet. Bestehende Gesetze werden verschärft und deren Einhaltung strenger kontrolliert.
  6. In allen Berliner Bezirken wird ein zentrales, digitales Fachverfahren eingeführt, um Räumungsklagen und drohende Zwangsräumungen systematisch zu erfassen und die Sozialbehörden in Echtzeit zu informieren.
  7. Ein Frühwarnsystem wird erarbeitet, um Mieter*innen bereits bei den ersten Anzeichen von Mietrückständen zu unterstützen. Vermieter*innen werden verpflichtet, ihre Mieter*innen über mögliche Hilfsstrukturen wie z.B. der sozialen Wohnhilfe zu informieren und durch das Anbieten der Informationsübertragung bei Unterzeichnung einer Datenschutzentbindung zu unterstützen.