Antrag 133/II/2024 Erhebung einer zweckgebundenen Sondernutzungsgebühren zur Förderung der Obdachlosenhilfe bei Großveranstaltungen

Status:
Nicht abgestimmt

Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass bei profitorientierten Großveranstaltungen, die eine Räumung von öffentlichen Plätzen zur Folge haben, ein Anteil von 5 % der Sondernutzungsgebühren, die die Veranstalter an die Bezirke entrichten müssen, für soziale Projekte verwendet wird. Diese Mittel sollen in den Haushalt des Bezirks für Projekte der Sozialen Wohnhilfe, Straßensozialarbeit sowie Präventionsarbeit eingestellt werden. Zur Sicherstellung der Transparenz und Nachverfolgbarkeit wird ein eigener Haushaltstitel geschaffen.

 

Die so eingestellten Mittel sind zweckgebunden für folgende Bereiche zu verwenden:

  1. Bereitstellung langfristiger Wohnlösungen für obdachlose und wohnungslose Menschen.
  2. Bau und Erhaltung von Notunterkünften, um die Versorgungskapazitäten zu stärken.
  3. Unterstützung von Programmen zur sozialen Reintegration und Prävention von Obdachlosigkeit.