Der SPD-Kreisverband Berlin-Mitte und das Land Berlin sollen sich für die flächendeckende Verfügbarkeit von sauberen, für alle kostenfrei zugänglichen, möglichst barrierefrei nutzbaren Toiletten einsetzen. Auf Toilette zu gehen ist kein Luxus, sondern ein körperliches Grundbedürfnis und muss jederzeit und überall unter menschenwürdigen Bedingungen möglich sein.
Dabei sollen unterschiedliche Bausteine zu einer engmaschigen und flächendeckenden Infrastruktur beitragen.
- Öffentliche Toiletten: Öffentliche Toiletten, wie in den letzten Jahren in den Berliner Bezirken errichtet, bilden die Grundlage des flächendeckenden Netzes und sollen als solches stetig ausgebaut werden. Insbesondere Erholungsräume und Grünflächen wie im Victoria-, Nordbahnhofpark oder im Humboldthain sollen mit ausreichend öffentlich zugänglichen Toiletten ausgestattet werden, um allen Besucher*innen einen Aufenthalt zu ermöglichen. Diese müssen allen Geschlechtern kostenfrei zur Verfügung stehen. Auch fordern wir einen angemessenen Säuberungs-Zyklus, um eine hygienische Nutzung zu gewährleisten, sowie eine rasche Reparatur bei beschädigten Toiletten.
- Toiletten in öffentlichen Gebäuden einbinden: Toiletten in öffentlichen Gebäuden sollen selbstverständlich für alle in den Öffnungszeiten nutzbar, und mit kostenfreien Hygieneprodukten ausgestattet sein. Hier soll eine entsprechende Beschilderung und Bewerbung an den Eingängen den Zugang niedrigschwellig ermöglichen.
- Einbindung der lokalen Gastronomie fördern: Wir fordern, die lokale Gastronomie in das flächendeckende Konzept einzubeziehen. So könnten Gastronom*innen, die ihre Toilette sichtbar und kostenlos anbieten, für die Bereitstellung der Infrastruktur und die Säuberung entsprechend bezuschusst oder beworben werden. Hier kann auf bestehende und funktionierende Konzepte wie „die nette Toilette“ zurückgegriffen werden. Dabei handelt es sich um ein Konzept, bei dem der lokale Handel oder die Gastronomie Toiletten zur kostenlosen öffentlichen Nutzung bereitstellen. Im Gegenzug erhalten sie dafür von der öffentlichen Verwaltung eine Aufwandsentschädigung.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Antrag 37/I/2023 (Konsens)
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