Die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, sich für eine Änderung der Insolvenzordnung einzusetzen, nach der Pfändungs- (und Überweisungs)beschlüsse, die nach Wirksamwerden einer Restschuldbefreiung entstehende Geldforderungen betreffen, kraft Gesetzes ihre Wirkung verlieren, soweit die den Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen zugrundeliegenden Titel Forderungen erfassen, die der Restschuldbefreiung unterliegen. Den Schuldnern soll ein unkompliziertes und kostengünstiges Verfahren beim zuständigen Gericht eröffnet werden, um diese Wirkung feststellen zu lassen. Dabei bietet sich eine Zuständigkeit des Insolvenzgerichts an.
Antrag 153/II/2024 Ein Beitrag zum Neustart: Öffentlich-rechtliche Verstrickung von Forderungen nach der Insolvenz begrenzen
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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