Antrag 88/II/2024 Kein Rechtsabbiegen in der SPD-Asyl- und Migrationspolitik!

Wir fordern insgesamt von allen Vertreter:innen der SPD, vor allem von den sozialdemokratischen Mitgliedern der Bundesregierung, den Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion, insbesondere denen der Landesgruppe Berlin, sowie den Mitgliedern des Bundesvorstandes der SPD:

  • Die Ablehnung von Abschiebungen in nicht-sichere Herkunftsstaaten, also Staaten, in denen Konflikte herrschen bzw. die Menschenrechtslage dies nicht zulässt, entsprechend der Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes und des Bundeskanzlers
  • Die Ablehnung von Verschärfungen im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik; das heißt, ein Klares Bekenntnis zu einer Flucht- und Migrationspolitik, die im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 3), der EU-Grundrechtecharta (Art. 4) sowie der VN-Menschenrechtskonvention (Art. 10 u.11) steht
  • Die Ablehnung von Asylabkommen/Rückführungsabkommen mit Drittstaaten
  • Eine deutliche Ablehnung jeglicher Aufweichungen des geltenden Asylrechts, wobei auch im bestehenden Rechtsrahmen Geflüchtete jederzeit menschenwürdig behandelt werden müssen
  • Eine Ausweitung von Aufnahmeprogrammen aus Drittstaaten, um Alternativen zu gefährlichen Fluchtrouten, etwa über das Mittelmeer, zu schaffen
  • Eine Ausweitung von Abkommen mit Drittstaaten für eine geregelte Arbeitsmigration
  • Bei einer möglichen Reform des Waffenrechts darf es durch zusätzliche Befugnisse für die Sicherheitsbehörden nicht zu einem Racial Profiling kommen.
  • Bessere Ausstattung der Sicherheitsbehörden zur frühzeitigen Erkennung von Radikalisierungstendenzen, wobei die Einhaltung der Bürger:innenrechte zu jeder Zeit sichergestellt sein muss
  • Sicherstellung der öffentlichen Finanzierung für die Extremismusprävention und Ausstiegsprogramme für bereits radikalisierte Personen
  • Der schnellstmögliche Beschluss des Demokratiefördergesetzes, um die Unterstützung für die Arbeit der Akteur:innen langfristig sicherzustellen
  • Eine Ausweitung der finanziellen Ausstattung der Kommunen und weiteren Akteur:innen von Integrationsmaßnahmen von Seiten des Bundes, um langfristig eine flächendeckend funktionierende Integrationsinfrastruktur zu schaffen, eine Stärkung von Modellen der Fluchtbewegungssteuerung wie z.B. über eine Teilnahme an der sog. „Safe Mobility Offices“ Initiative (USA, Kanada und Spanien) sowie höhere bilaterale und EU-Investitionen in die Aufnahme- und Integrationskapazitäten in sicheren Transitstaaten wie den Westbalkanländer