Antrag 21/II/2024 Deutschland-Ticket bei 49 Euro belassen – oder Grenze für steuerfreie Sachzuwendung vom Arbeitgeber in § 8 EstG anpassen

Sachbezüge von Seiten der Arbeitgeber:innen sind seit 1. Januar 2022 bis zu einem Betrag von monatlich 50 € steuerfrei. Hiermit konnte der Arbeitgeber bisher für Arbeitnehmer:innen auch das Deutschland-Ticket zur Verfügung stellen. Nach einer nun geplanten Erhöhung des Preises für das Deutschland-Ticket würde die Steuerfreirenze von 50 € überschritten. Dem kann entgegen gewirkt werden, indem die Grenze angehoben wird bis zu dem Preis des Deutschland-Tickets, um dem Arbeitgeber:innen weiterhin zu ermöglichen, Arbeitnehmer:innen das Ticket zu zahlen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Änderung Überschrift: Grenze für steuerfreie Sachzuwendung vom Arbeitgeber in § 8 EstG anpassen

Sachbezüge von Seiten der Arbeitgeber:innen sind seit 1. Januar 2022 bis zu einem Betrag von monatlich 50 € steuerfrei. Hiermit konnte der Arbeitgeber bisher für Arbeitnehmer:innen auch das Deutschland-Ticket zur Verfügung stellen. Nach einer nun geplanten Erhöhung des Preises für das Deutschland-Ticket würde die Steuerfreigrenze von 50 € überschritten.

 

Dem soll entgegen gewirkt werden, indem die Grenze angehoben wird bis zu dem Preis des Deutschland-Tickets, um dem Arbeitgeber:innen weiterhin zu ermöglichen, Arbeitnehmer:innen das Ticket zu zahlen.

 

Im Fall, dass der Preis für das Deutschland-Ticket erhöht werden sollte, ist die SFG zu erhöhen.