Sachbezüge von Seiten der Arbeitgeber:innen sind seit 1. Januar 2022 bis zu einem Betrag von monatlich 50 € steuerfrei. Hiermit konnte der Arbeitgeber bisher für Arbeitnehmer:innen auch das Deutschland-Ticket zur Verfügung stellen. Nach einer nun geplanten Erhöhung des Preises für das Deutschland-Ticket würde die Steuerfreirenze von 50 € überschritten. Dem kann entgegen gewirkt werden, indem die Grenze angehoben wird bis zu dem Preis des Deutschland-Tickets, um dem Arbeitgeber:innen weiterhin zu ermöglichen, Arbeitnehmer:innen das Ticket zu zahlen.
Änderung Überschrift: Grenze für steuerfreie Sachzuwendung vom Arbeitgeber in § 8 EstG anpassen
Sachbezüge von Seiten der Arbeitgeber:innen sind seit 1. Januar 2022 bis zu einem Betrag von monatlich 50 € steuerfrei. Hiermit konnte der Arbeitgeber bisher für Arbeitnehmer:innen auch das Deutschland-Ticket zur Verfügung stellen. Nach einer nun geplanten Erhöhung des Preises für das Deutschland-Ticket würde die Steuerfreigrenze von 50 € überschritten.
Dem soll entgegen gewirkt werden, indem die Grenze angehoben wird bis zu dem Preis des Deutschland-Tickets, um dem Arbeitgeber:innen weiterhin zu ermöglichen, Arbeitnehmer:innen das Ticket zu zahlen.
Im Fall, dass der Preis für das Deutschland-Ticket erhöht werden sollte, ist die SFG zu erhöhen.