Antrag 82/II/2024 Abschiebungen nach Afghanistan stoppen

Status:
Erledigt

Wir fordern:

  • Ein sofortiges stoppen der Abschiebungen nach Afghanistan
  • Das Unterlassen jeglicher Abschiebungen von Personen aus nicht sicheren Herkunftsländern in diese und deren Nachbarländer, darunter fallen unter anderem auch Syrien, Iran, Irak, Libyen, Pakistan und die Türkei.
  • Eine öffentliche begründete Erklärung der Bundesregierung, die den Menschen vermittelt, warum es nicht sinnvoll ist nach Afghanistan und andere nicht sichere Herkunftsländer abzuschieben, auch keine Gefährder oder Verbrecher
  • Investitionen in die Präventionsarbeit für Geflüchtete
    • Leichteren Zugang zu Arbeit
    • Niedrigschwellige Therapie Angebote, auch für minderjährige Geflüchtete, etwa an Schulen
    • Extra Personal an Schulen, das speziell für den Umgang mit Geflüchteten geschult ist und deren Muttersprachen spricht
    • Menschenwürdige Unterkünfte

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 86/II/2024 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Änderungsantrag der Abteilung Südende (06/02) zum LPT am 23.11.2024

 

ABSCHIEBUNGEN IN NICHT SICHERE LÄNDER RECHTSSTAATLICH UND SOZIAL UMSETZEN,‘
LAGE VON GEFLÜCHTETEN VERBESSERN

 

Der SPD-Parteivorstand, die SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden, unter Einbeziehung der zuständigen Ministerien, insbesondere des Bundesministeriums des Innern und des Bundesjustizministeriums, aufgefordert unverzüglich die derzeitige Abschiebepraxis zu evaluieren und sich dafür einzusetzen Abschiebungen rechtsstaatlich und nach sozialdemokratischen Grundsätzen umzusetzen. Weiterhin möge die Lage für Geflüchtete verbessert werden.

 

Dies umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Eine unverzügliche Evaluation der derzeitigen Abschiebepraxis und -prozesse,
  • Verpflichtung der staatlichen Institutionen vor Abschiebungen eine hinreichende Prüfung des persönlichen Einzelfalls vorzunehmen und tatsächliche Gefährdungen auszuschließen,
  • Abschieberegeln für nicht sichere Länder abgestuft an die Schwere der Straftaten oder den politischen Extremismus anzuknüpfen:
    • (temporäre) Aussetzung der Abschiebung bei Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit sowie bei politischem Extremismus nur in sehr begründeten Fällen tatsächlicher Gefahr für Leib und Leben,
    • bei Wiederholungstäter*innen prüfung der Abschiebung soweit keine tatsächliche Gefahr für die Person besteht,
    • Aussetzung der Abschiebung bei einfachen Delikten zur Deckung des Existenzminimums,
  • Aussetzung der Abschiebung von Gefährder*innen und Straftäter*innen nur bei tatsächlich hinreichend wahrscheinlicher Gefahr der Verletzung der Menschenrechte,
  • die Sicherheit abzuschiebender Personen darf nicht durch Abschiebung an Nachbarländer umgangen werden,
  • Investition in die Präventionsarbeit für Geflüchtete und Verbesserung der Lage von Geflüchteten:
    • Leichterer Zugang zu Arbeit
    • Niederschwellige Therapieangebote, auch für minderjährige Geflüchtete, etwa an Schulen
    • Extrapersonal an Schulen, das speziell für den Umgang mit Geflüchteten geschult ist und in der Anfangszeit deren Muttersprachen spricht
    • menschenwürdige Unterkünfte und aktive Einbindung in integrative Prozesse