Antrag 84/II/2024 Abschiebungen nach Afghanistan stoppen

Status:
Erledigt

Nach dem Anschlag in Solingen hat die SPD geführte Bundesregierung unter Beteiligung von 11 Bundesländer, darunter Berlin, 28 Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Im Grundgesetz ist ein Asylrecht verankert, die Genfer Flüchtlingskonvention hat Deutschland unterschrieben. Nach beiden kann Afghanistan nicht als sicheres Herkunftsland anerkannt werden, daher ist es nicht erlaubt Menschen dorthin abzuschieben, das gilt auch für Straftäter*innen. Das hat auch einen guten Grund, auch Straftäter*innen drohen in Ländern wie Afghanistan Verfolgung oder sogar der Tod, in der Bundesrepublik Deutschland gibt es allerdings seit 1949 keine Todesstrafe mehr, eine Abschiebung nach Afghanistan kommt dieser aber gleich und ist daher nicht hinnehmbar.

Auch islamistische Täter dürfen nicht in Staaten wie Afghanistan abgeschoben werden, ihnen droht dort zwar sehr wahrscheinlich nicht der Tod, viel eher würden diese für ihre Gewalttaten belohnt werden, dies wäre insbesondere für die Angehörigen der Opfer solcher Anschläge eine besondere Grausamkeit. Die Täter haben in Deutschland eine Straftat begangen, sollten also auch nach deutschem Recht verurteilt und bestraft werden, die Verantwortung dafür trägt der deutsche Staat und darf sich davor auch durch Abschiebungen nicht drücken.

Ebenso darf das Umgehen der Genfer Flüchtlingskonvention durch Abschiebung in Nachbarländer von nicht sicheren Herkunftsländern, damit diese die Leute dann weiterleiten, keine Option sein.

                                                                         

Prävention statt Repression                                                                 

Um Anschläge zu verhindern braucht es sicherlich auch gute Polizeiarbeit, aber anstatt erst einzugreifen und etwas zu tun, wenn die Menschen schon fanatisch sind, sollte vorher etwas getan werden, um solchen Fanatismus zu verhindern. Dazu braucht es Aufklärungsarbeit an Schulen, in Flüchtlingsunterkünften, etc. Das Gute ist, dass überhaupt nur die wenigsten Straftäter*innen IS-Attentäter sind. Die allermeisten verüben Straftaten aus Frust und Verzweiflung, nicht aus Überzeugung. Die Präventionsarbeit für solche Leute ist viel einfacher zu leisten und auch kostengünstiger als deren potentielle Gerichtsverfahren und Gefängnisaufenthalte zu finanzieren. Es braucht lediglich eine richtige Integrationsarbeit. An Schulen braucht es dafür Psycholog*innen und geschultes Personal, um mit den Kindern in ihrer Muttersprache reden zu können und die Lehrkräfte zu unterstützen. Flüchtlinge brauchen niedrigschwellige und umfangreiche Therapieangebote, sie haben fast alle traumatische Gewalt-Erfahrungen gemacht. Sie brauchen Menschenwürdige Unterkünfte und einen niedrigschwelligen Zugang zu Arbeit, die meisten Flüchtlinge wollen arbeiten. Dadurch können sie unabhängig vom Staat werden und schnell mit anderen Menschen in Kontakt kommen und so z.B. schneller die deutsche Sprache lernen. Wenn ihnen ein menschenwürdiges Dasein auf Augenhöhe der übrigen Menschen in Deutschland ermöglicht wird, dann werden die Menschen auch nicht zur Umgehung des Arbeitsverbotes und anderer repressive Lebenseinschränkungen Straftaten begehen. Der deutsche Staat und damit die Politiker*innen sind verantwortlich dies zu ermöglichen, den übrigen Bürger*innen zu vermitteln und die gesellschaftlichen Gräben zu schließen.

Wir fordern daher:

  • Ein sofortiges stoppen der Abschiebungen insgesamt, auch nach Afghanistan
  • Das Unterlassen jeglicher Abschiebungen in nicht sichere Herkunftsländer und deren Nachbarländer, darunter fallen unter anderem auch Syrien, Iran, Irak, Libyen, Pakistan und die Türkei.
  • Eine öffentliche begründete Erklärung der Bundesregierung, die den Menschen vermittelt, warum es nicht sinnvoll ist nach Afghanistan und andere nicht sichere Herkunftsländer abzuschieben
  • Investitionen in die Präventionsarbeit für Geflüchtete
  • Leichteren Zugang zu Arbeit
  • Niedrigschwellige Therapie Angebote, auch für minderjährige Geflüchtete, etwa an Schulen
  • Extra Personal an Schulen, das speziell für den Umgang mit Geflüchteten geschult ist und deren Muttersprachen spricht
  • Menschenwürdige Unterkünfte

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Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 86/II/2024 (Konsens)