Antrag 81/II/2015 Neutralitätsgebot

Status:
Erledigt

Der SPD-Landesverband Berlin bekennt sich zum Neutralitätsgebot des Staates als Grundlage zur verfassungsrechtlichen Garantie der Individualität des Einzelnen und der Pluralität der Gesellschaft. In diesem Bekenntnis wird das Neutralitätsgebot als Verpflichtung und Fähigkeit des Staates verstanden, zwischen der Vielfalt der gesellschaftlichen Interessen zu vermitteln und Frieden stiften zu können.

 

Daher muss in der hoheitlichen Ausübung der staatlichen Institutionen, die durch ihre Beamten*innen und Angestellten verkörpert werden, jede Form politischer (weltanschaulicher) und religiöser Symbolik, soweit diese nicht gesetzlich definierte Staatssymbole (z.B. Bundes- und Landesflaggen oder Wappen) sind, hinter dem Neutralitätsgebot zurückstehen. Bestehende Gesetze sind an den hier formulierten Grundsatz anzupassen, insoweit sich dazu die Notwendigkeit aus verfassungsrechtlicher Sicht erkennen lässt.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)