Antrag 114/II/2024 Verringerung von Angsträumen und Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr

Status:
Nicht abgestimmt
  • Der Senat wird aufgefordert, sich weiterhin, insbesondere im Rahmen der Erarbeitung einer Landesstrategie für queere Sicherheit, für die Verringerung von Angsträumen und die Erhöhung der Sicherheit für alle Menschen im öffentlichen Nahverkehr einzusetzen und die Budgets dafür zu erhöhen.
  • Dabei ist darauf zu achten, dass ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird, der nicht nur auf die Ahndung von Straftaten ausgerichtet ist, sondern auch alle sozialen, gesundheitlichen und psychologischen Unterstützungsangebote bereithält, um langfristig nachhaltige Lösungen zu schaffen.
  • Insbesondere an Haltestellen des S- und U-Bahnverkehrs, die in oder in der Nähe von kriminellen Schwerpunktorten liegen, sind mit einer ständigen Präsenz von Polizei und Sicherheitskräften auszustatten.
  • Das hierbei eingesetzte Personal soll gesondert geschult und sensibilisiert werden für die besonderen Anforderungen (z.B. Verhinderung von Racial Profiling u.a.) die es an diesen Orten gibt.
  • Personal soll insbesondere während der Hauptbetriebszeiten, also sowohl zu Zeiten des morgendlichen und nachmittaglichen Berufsverkehrs als auch zu Zeiten des abendlichen Ausgehverkehrs, eingesetzt werden, sodass die Nutzung der Bahnhöfe inklusive der Zugangswege als auch das Warten auf einen Zug ohne Angst und Übergriffe erfolgen kann. Insbesondere auch die Zugänge zu diesen Bahnhöfen müssen ständig darauf kontrolliert werden, damit Fahrgäste diese Wege ohne Behinderung oder Bedrohung nutzen können.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)